Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Initiative «Klima-Chart... (913.4)
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Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Initiative «Klima-Charta Zug»

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug an die Initiative «Klima-Charta Zug» Vom 24. November 2022 (Stand 3. Februar 2023) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1b der Kantonsverfassung vom 31. Januar 1894 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Zug beteiligt sich an der Initiative «Klima-Charta Zug+» mit maximal 1,58 Millionen Franken.
§ 2
1 Dieser Betrag wird in vier Tranchen an das Institut WERZ der Ostschwei - zer Fachhochschule jeweils per Anfang Jahr wie folgt ausgerichtet:
a) 2023: 308 500 Franken
b) 2024: 452 000 Franken
c) 2025: 439 000 Franken
d) 2026: 380 500 Franken
2 Das Institut WERZ der Ostschweizer Fachhochschule führt zu diesem Zweck eine Kostenträgerrechnung.
3 Sollte das Projekt frühzeitig abgebrochen werden, reduziert sich der Bei - trag des Kantons Zug anteilsmässig zu den eingesparten Kosten.
§ 3
1 Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt und erstattet dem Kantonsrat spätestens nach drei Jahren Bericht. 1) BGS 111.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 24.11.2022 03.02.2023 Erlass Erstfassung GS 2023/008
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 24.11.2022 03.02.2023 Erstfassung GS 2023/008
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