Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer (512.154)
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Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer

1 Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer RRB vom 1. März 1960

1. Die Kontrollfrist bei Niederlassungsbewilligungen für Ausländer ist auf

3 Jahre festzusetzen.

2. ...

1 )

3. Dieser Beschluss tritt am 1. April 1960 in Kraft.

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1 ) Aufgehoben durch den Gebührentarif vom 25. Februar 1976.
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