Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion betreffend Erwerb... (153.743)
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Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion betreffend Erwerb und Veräusserung von Grundstücken sowie entsprechende Dienstbarkeitsgeschäfte an die Fachstelle für Landerwerb/Immobiliengeschäfte

Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion betreffend Erwerb und Veräusserung von Grundstücken sowie entsprechende Dienstbarkeitsgeschäfte an die Fachstelle für Landerwerb/Immobiliengeschäfte Vom 16. März 2011 (Stand 1. Januar 2018) Die Baudirektion des Kantons Zug, gestützt auf §§ 5 und 6 Abs. 2 des Organisationsgesetzes vom 29. Oktober
1998 1 ) , verfügt:
Ziff. 1
1 Die der Baudirektion mit § 7 Abs. 1 Ziff. 3 und 5 der Delegationsverord - nung (DelV) vom 28. November 2017 2 ) gemäss Änderung vom 22. Februar 2011 jeweils bis zum Betrag von Fr. 500’000.– gewährte Kompetenz für Er - werb und Veräusserung von Grundstücken sowie entsprechende Dienstbar - keitsgeschäfte sowohl bezüglich des Finanzvermögens als auch des Verwal - tungsvermögens wird bis zum Betrag von Fr. 50’000.– an die Fachstelle Landerwerb/Immobiliengeschäfte delegiert. *
Ziff. 2
1 Die Fachstelle Landerwerb/Immobiliengeschäfte wird angewiesen, bei Ausübung der Kompetenz gemäss Ziffer 1 den Baudirektor/die Baudirekto - rin und den Generalsekretär/die Generalsekretärin zu orientieren.
Ziff. 3
1 Diese Verfügung tritt am 1. April 2011 in Kraft. 1) BGS 153.1 2) BGS 153.3
Ziff. 4
1 Die Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Baudirektion im Bereich des Erwerbs und der Veräusserung von Grundstücken an die Stelle für Landerwerb/Immobiliengeschäfte vom 6. Februar 2006 3 ) wird auf - gehoben. 3) GS 28, 633
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 16.03.2011 01.04.2011 Erlass Erstfassung GS 31, 145 28.11.2017 01.01.2018 Ziff. 1 Abs. 1 geändert GS 2017/076
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 16.03.2011 01.04.2011 Erstfassung GS 31, 145

Ziff. 1 Abs. 1 28.11.2017

01.01.2018 geändert GS 2017/076
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