Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes
1 Verordnung über die Organisati on des kantonalen Steueramtes
631.51 Verordnung über die Organisation des kantonalen Steueramtes (OV KStA) (vom 27. März 2024)
1 ,
2 Der Regierungsrat, gestützt auf §
106 Abs. 2 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (StG)
3 , beschliesst: A. Auftrag, Gliederung und Leitung
Auftrag
§ 1.
Das kantonale Steueramt voll zieht die kantonalen und eid genössischen Steuergesetze.
Gliederung
§ 2.
Das Steueramt ist wie folgt gegliedert: a. Bereich Unternehmensentwicklung und Gemeinden, b. Bereich Privatpersonen, c. Bereich Unternehmen, d. Bereich Recht und Gesetzgebung, e. Bereich Ressourcen, f. Stab.
Leitung
§ 3.
Das Amt steht unter der Leitun g der Chefin oder des Chefs des Steueramtes. B. Geschäftsleitung und Audit Committee
Geschäfts
-
leitung
§ 4.
1 Die Chefin oder der Chef des Steueramtes und die direkt unterstellten Bereichsleitenden gemäss §
2 sowie die Leiterin oder der Leiter des Stabs bilden die Ge schäftsleitung des Steueramtes.
2 Die Geschäftsleitung unterstützt die Chefin oder den Chef des Steueramtes bei der Geschä ftsführung des Steueramtes.
Audit
Committee
§ 5.
Das Audit Committee erfüllt überwachende Aufgaben im Risikobereich und der Berichterstattung . Es wird dabei von der inter nen Revision unterstützt.
2
631.51 Verordnung über die Organisati on des kantonalen Steueramtes Interne Revision
§ 6.
Die interne Revision beaufsicht igt die Aufgabenerfüllung des Steueramtes. C. Zuständigkeiten Bereich Unternehmens entwicklung und Gemeinden
§ 7.
Die Abteilung Digital Services gewährleistet den fachlichen Betrieb und die Weiterentwicklung der Fachapplikationen des Steuer
- amtes. b. Gemeinden
§ 8.
Die Abteilung Gemeinden er füllt folgende Aufgaben: a. Aufsicht über die Gemeindesteuerämter gemäss §
110 StG, b. Durchführung von Gemei ndesteuerausscheidungen, c. Entscheid über Einsprachen hins ichtlich der Gemeindesteueraus
- scheidungen. c. Register
§ 9.
Die Abteilung Register er füllt folgende Aufgaben: a. Führung des zentralen kantonale n Steuerregisters und des Treuhand
- registers, einschliessl ich Sicherstellung der Datenkonsistenz im Aus
- tausch zwischen Kanton und Gemeinden und den verschiedenen IT- Applikationen, b. Durchführung des Steuererklärung sverfahrens für juristische Per
- sonen, c. Erfassung und Verteilung der ein- und ausgehenden Rechtsmittel. Bereich Privatpersonen
§ 10.
Die Abteilungen Zürich Nord, Zürich Süd und Zürich City erfüllen folgende Aufgaben: a. Einschätzung der ihnen zugeteilte n Steuerpflichtigen für Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundes steuer sowie Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer, b. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset
- zung des Rückerstattungsanspruc hs bei der Verrechnungssteuer, c. Vertretung des Kantons in Rech tsmittelverfahren vor dem Steuer
- rekursgericht hinsichtlich der St aats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, d. Bezeichnung des Einschätzungso rtes für die Staatssteuer. b. Quellensteuer
§ 11.
Die Abteilung Quelle nsteuer erfüllt folgende Aufgaben: a. Vollzug der Bestimmungen über die Quellensteuern mit Ausnahme des Steuerbezugs, a. Digital Services a. Zürich Nord, Zürich Süd und Zürich City
3 Verordnung über die Organisati on des kantonalen Steueramtes
631.51 b. Entscheid in Streitigkeiten über Steuerpflicht und Steuerabzug bei den Quellensteuern, c. Entscheid über Einsprachen gegen die Festsetzung der Quellen steuern, d. Einschätzung der nachträglich or dentlich zu veranlagenden Steuer pflichtigen für die St aats- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer, e. Entscheid über Einsprachen gegen Einschätzungen zur nachträg lichen ordentlichen Veranlagung, f. Vertretung des Kantons in Rech tsmittelverfahren vor dem Steuer rekursgericht hinsichtlich der Quellensteuern und hinsichtlich Ein schätzungen zur nachträglichen ordentlichen Veranlagung, g. Bezeichnung des Einschätzungso rtes für die Staatssteuer.
c. Nachlass
§ 12.
Die Abteilung Nachlass er füllt folgende Aufgaben: a. Vertretung des Kantons bei der Inventarisation und Prüfung der Inventare der Gemeindebehörden, b. Einschätzung von verstorbenen Steuerpflichtigen und von deren Ehegattinnen oder Ehegatten sowi e von Erbengemeinschaften für Staats- und Gemeindesteuern und dire kte Bundessteuer sowie Festset zung des Rückerstattungsanspruc hs bei der Verrechnungssteuer, c. Einschätzung der ergänzenden Vermögen ssteuer bei mehreren Steuerpflichtigen, d. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset zung des Rückerstattungsanspruc hs bei der Verrechnungssteuer, e. Vertretung des Kantons in Rech tsmittelverfahren vor dem Steuer rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, f. Vollzug des Erbschafts- und Sche nkungssteuergesetze s vom 28. Sep tember 1986
4 für die Finanzdirektion, g. Entscheid über Einsprachen ge gen Erbschafts- und Schenkungs steuern, h. Vertretung des Kantons in Rechts mittelverfahren hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuern, i. Bezeichnung des Einschätzungso rtes für die Staatssteuer.
d. Wertschriften
§ 13.
Die Abteilung Wertschriften erfüllt folgende Aufgaben: a. Bewertung nicht kotierter Wertpapiere, b. Ermittlung der Erträge und Steu erwerte von Wertpapieren sowie Berechnung des Verrechnungssteueranspruchs in den zugewiese nen Fällen,
4
631.51 Verordnung über die Organisati on des kantonalen Steueramtes c. Rückerstattung der vom Bund er hobenen Steuern auf Erträgnissen amerikanischer Wertpapiere (Steuerrückbehalt USA), d. Entscheid über die Anrechnung vo n auf Kapitalerträgen oder Lizen- zen erhobenen ausländischen Steuern, e. Beurteilung von Mita rbeiterbeteiligungsplä nen und -reglementen. Bereich Unternehmen
§ 14.
1 Die Abteilungen Bau, Dienstle istungen und Konsum erfül- len folgende Aufgaben: a. Einschätzung der ihnen zugeteilten Steuerpflichtigen für Staats- und Gemeindesteuern und direkte Bundes steuer sowie Festsetzung des Rückerstattungsanspruchs bei der Verrechnungssteuer, b. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset
- zung des Rückerstattungsanspruc hs bei der Verrechnungssteuer, c. Vertretung des Kantons in Rech tsmittelverfahren vor dem Steuer
- rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, d. Bezeichnung des Einschätzungso rtes für die Staatssteuer.
2 Die Ausarbeitung von Meldungen an die Ausgleichskassen ob
- liegt der Abteilung Bau. b. Bücher revision
§ 15.
Die Abteilung Bücherrevision erfüllt folgende Aufgaben: a. Durchführung von Buchprüfungen im Einschätzungsverfahren und im Quellenste uerverfahren, b. Einschätzung der von den Abte ilungen zugewiesenen Steuerpflich
- tigen für Staats- und Gemeinde steuern und direkte Bundessteuer sowie Festsetzung des Rückerstat tungsanspruchs bei der Verrech
- nungssteuer, c. Entscheid über Einsprachen gegen die Einschätzung und die Festset
- zung des Rückerstattungsanspruc hs bei der Verrechnungssteuer, d. Vertretung des Kantons in Rech tsmittelverfahren vor dem Steuer
- rekursgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, e. Bezeichnung des Einschätzungso rtes für die Staatssteuer. Bereich Recht und Gesetz gebung
§ 16.
Die Abteilung Rechtsdienst erfüllt folgende Aufgaben: a. Entscheid über Steuerbefreiungen, b. Entscheid über Eins prachen hinsichtlich der Steuerbefreiungen, c. Vertretung des Kantons in Rech tsmittelverfahren hinsichtlich der Steuerbefreiungen, a. Bau, Dienst- leistungen und Konsum a. Rechtsdienst
5 Verordnung über die Organisati on des kantonalen Steueramtes
631.51 d. Durchführung von Verständigungsverfahren zur Vermeidung inter kantonaler und internationaler Doppelbesteuerung , soweit das Steueramt dafür zuständig ist, e. Vertretung des Kantons in Besc hwerdeverfahren vor Verwaltungs gericht und Bundesgericht hinsichtlich der Staats- und Gemeinde steuern, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer, vorbehältlich §§
12 lit. h und 17 lit. c, f. Vertretung des Steueramtes in Au fsichtsbeschwerdeverfahren gegen das Steueramt und Entscheid über Aufsichtsbeschwerden gegen Gemeindesteuerämter, g. Entscheid über Gesuche um Ak teneinsicht und Aktenherausgabe sowie Vorbereitung des Entscheids über die Entbindung vom Amts geheimnis, h. Entscheid über Rekurse betreffe nd Ausstellung von Steuerauswei sen, i. Koordination oder Durchführung der dem Steueramt aufgrund des Bundesgesetzes vom 28. September 2012 über die internationale Amtshilfe in Steuersachen
5 obliegenden Aufgaben.
b. Spezialdienst
§ 17.
Die Abteilung Spezialdienst erfüllt folgende Aufgaben: a. Untersuchung und Entscheid in Nachsteuer- und Steuerhinterzie hungsverfahren hinsichtlich der Staats- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer, b. Entscheid über Einsprachen hinsic htlich der Nachsteuern und der Steuerhinterziehung, c. Vertretung des Kantons in Rech tsmittelverfahren hinsichtlich der Nachsteuern und der Steuerhinterziehung, d. Einreichung von Strafanzeigen an die Strafuntersuchungsbehörden in Fällen von Steuerbetrug und Veruntreuung von Quellensteuern und Vertretung des Kantons vor Strafuntersuchungsbehörden und Ge richten.
c. Bezugsdienst
§ 18.
Die Abteilung Bezugsdienst erfüllt folgende Aufgaben: a. Vertretung des Kantons in zugewiesenen Inka ssoverfahren, b. Durchführung von Sicherungsmass nahmen und Arrestverfahren für die vom Kanton bezogenen Steuern, c. Festsetzung von Bussen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten gemäss §
234 StG,
6
631.51 Verordnung über die Organisati on des kantonalen Steueramtes d. Entscheid über Rekurse hinsicht lich des Bezugs der Staats- und Gemeindesteuern, e. Entscheid über den Steuererlass und -nachlass hinsichtlich der vom Kanton bezogenen Steuern, f. Entscheid über von Steuerpflicht igen erhobene Rekurse hinsicht
- lich des Erlasses der vom Kant on und von den Gemeinden bezo- genen Steuern sowie Erhebung von Rekursen gegen Erlassent
- scheide der Gemeinden, g. Entscheid über Einsprachen hins ichtlich der Bussen wegen Ver
- letzung von Verfahrenspflichte n und des Bezugs der vom Kanton bezogenen Steuern, h. Erlass von Haftungsverfügungen hinsichtlich der vom Kanton bezo- genen Steuern. Bereich Ressourcen
§ 19.
Die Abteilung Rechnungswesen und Controlling nimmt die Steuerteilung für die vom Kanton bezogenen Steuern vor. b. Steuerbezug
§ 20.
Die Abteilung Steuerbezug er füllt folgende Aufgaben: a. Eröffnung von Steuerveranlagung en der direkten Bundessteuer, b. Bezug der direkten Bundessteue r und von allen weiteren Steuern, für deren Bezug das Steueramt zuständig ist, c. Bezug von Bussen wegen Steuer hinterziehung und Verletzung von Verfahrenspflichten sowi e von Verfahrenskosten, d. Vertretung des Kantons in Inka ssoverfahren, unter Vorbehalt von
§ 18 lit. a,
e. Meldung der Daten für den Ressourcenausgleich des nationalen Finanzausgleichs. c. Services
§ 21.
Die Abteilung Services stellt Wohnsitzbestätigungen aus. Weitere Auf gaben und Organisation
§ 22.
Weitere Aufgaben und die Or ganisation der Bereiche und Organisationseinheiten des Steueramtes regelt das Organisationsregle
- ment des Steueramtes. a. Rechnungs- wesen und Controlling
7 Verordnung über die Organisati on des kantonalen Steueramtes
631.51 D. Schlussbestimmung
Finanzdirektion
§ 23.
Die Finanzdirektion kann Aufgaben und Befugnisse der ein- zelnen Organisationseinheiten des Steueramtes näher umschreiben und ihnen besondere Aufgaben oder neue Geschäfte zuweisen.
1 OS 79, 177 ; Begründung siehe ABl 2024-04-12 .
2 Inkrafttreten: 1. Juni 2024.
3 LS 631.1 .
4 LS 632.1 .
5 SR 651.1 .
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