Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale ... (174.21)
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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV)

über den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenvereinbarung, IRV) vom 5. Mai 2006 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (Rahmenverein- barung, IRV) vom 24. Juni 2005 3 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni
2005 zu erklären. Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt der Unterzeichnung der Beitrittserklärung. 4
3. Der Regierungsrat wird mit dem weitern Vollzug beauftragt.
1 ABl 2006, 726
2 GDB 101
3 GDB 174.2
4 Der Regierungsrat hat mit Beschluss vo m 26. Juni 2007 den Beitritt des Kantons Obwalden zur IRV auf 1. Juli 2007 erklärt
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