Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Vereinbarung über das Informatikleist... (138.21)
CH - OW

Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden

betreffend Genehmigung der Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden vom 29. November 2001 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Die Vereinbarung über das Informatikleistungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden vom 13. November 2001 3 wird genehmigt.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Vereinbarungsänderungen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse in unterge- ordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigkeit und Verfahren zuzustimmen sowie die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen.
3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
1 ABl 2001, 1469
2 GDB 101
3 ABl 2001, 1461 (GDB 138.2)
Markierungen
Leseansicht