Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und ... (416.791)
CH - OW

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Hebammen-Grundausbildungen

über den Beitritt zur Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Hebammen- Grundausbildungen vom 27. Mai 1999 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 4 Absatz 1 und 5 des Gesundheitsgesetzes vom
20. Oktober 1991 2 , beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Obwalden tritt der Vereinbarung über die Zusammenarbeit und Finanzierung der Hebammen-Grundausbildungen vom 3. November 1998 bei.

Art. 2

Die Einwohnergemeinden am massgebenden Wohnsitz haben sich an den Kosten zur Hälfte, entsprechend der Anzahl Lernenden aus ihrer Gemeinde, zu beteiligen.

Art. 3

Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beitritt rückwirkend ab dem
1. Januar 1999 zu erklären, die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen, einer Beitragserhöhung zuzustimmen oder gegebenenfalls die Vereinbarung zu kündigen.
1 LB XXV, 266
2 LB XXI, 248
Markierungen
Leseansicht