Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die nic... (783.110)
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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte

(Vom 15. Dezember 1953) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, auf den Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

§ 1

Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessio- nierten Luftseilbahnen und Skilifte gemäss den Beschlüssen der Gründungsver- sammlung vom 15. Oktober 1951 bei.

§ 2

Dieser Beschluss wird mitsamt dem Text des Konkordates ver öffentlicht und dem fakultativen Referendum nach § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unter- stellt.

§ 3

Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.
1 GS 13-663.
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