Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend das Lohnsystem und die Ent... (165.113_Anhang_5)
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Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend das Lohnsystem und die Entlöhnung (Anhang 5: Bezugsformen für Anerkennungsprämien)

Entlöhnungsverordnung Anhang 5 Stand: 1. Januar 2021 23 Bezugsformen für Anerkennungsprämien 1 Belohnung Wert 1 Tag Ferien 1/240 des Jahreslohnes 1-tägiges Weiterbildungsseminar Fr. 250.- 1 Gutschein Fr. 50.- 1 Cafeteria-Punkt* Fr. 50.- * «Cafeteria-Punkte» können gesammelt und kumuliert eingelöst werden. Sie müssen bis zum Ende des übernächsten Kalenderjah- res bezogen werden und dürfen nicht auf Dritte übertragen wer- den. ___________________ 1 Fassung gemäss Regierungsratsbeschluss vom 20. November 2001, A 2001, 1701; in Kraft seit 1. Januar 2002
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