Verordnung über die Amtshilfe der Steuerbehörden (651.811)
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Verordnung über die Amtshilfe der Steuerbehörden

Verordnung über die Amtshilfe der Steuerbehörden (VAS) Vom 6. November 2019 (Stand 1. Mai 2024) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf § 171 Abs. 1 bis des Steuergesetzes (StG) vom 15. Dezember 1998 1 ) , beschliesst:

§ 1 Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt die Amtshilfe betreffend die gestützt auf das StG geführ - ten Steuerakten. Die Amtshilfe umfasst die Erteilung von Auskünften und die Gewährung von Akteneinsicht.

§ 2 Grundsatz

1 Die Steuerbehörden leisten Amtshilfe bei a) Einwilligung der steuerpflichtigen Person, b) Ermächtigung oder Verpflichtung zur Auskunft gestützt auf eine gesetzliche Grundlage, c) Vorliegen einer generellen Ermächtigung gemäss § 3.
2 Ist keine der unter Absatz 1 genannten Voraussetzungen erfüllt, entscheidet das Departement Finanzen und Ressourcen gemäss § 171 Abs. 2 StG über Amtshilfege - suche.

§ 3 Generelle Ermächtigung zur Leistung von Amtshilfe

1 Die Steuerbehörden werden ermächtigt, den in Anhang 1 aufgeführten Behörden betreffend die darin genannten Steuerdaten auf Gesuch hin Amtshilfe zu leisten.
2 Sie dürfen den entsprechenden Behörden anderer Kantone im gleichen Umfang Amtshilfe leisten.
1) SAR 651.100 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses

§ 4 Elektronisches Abrufverfahren

1 Das Kantonale Steueramt macht die jeweils erforderlichen Daten für die in Anhang
2 aufgeführten Behörden elektronisch abrufbar.

§ 5 Inkrafttreten

1 Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit der Änderung von § 171 Abs. 1 bis des Steu - ergesetzes am 1. Januar 2020 in Kraft. Aarau, 6. November 2019 Regierungsrat Aargau Landammann H OFMANN Staatsschreiberin T RIVIGNO
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle

27.03.2024 01.05.2024 Anhang 1 Inhalt geändert 2024/03-12

Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Anhang 1 27.03.2024 01.05.2024 Inhalt geändert 2024/03-12
Anhang 1 1 (Stand 1. Mai 2024) Generelle Ermächtigung zur Leistung von Amtshilfe (§ 3 Abs. 1) Behörde Wozu Welche Steuerdaten

1. Gemeinderat Rechnung und

Budgetierung Entscheide über Steuererleichterungen für juristische Personen

2. Zuständige

B ehörde Bezug verfallene Steuern , Bussen, Zinsen und Gebühren St euerakten Beurteilung Zahlungs - erleichterung sgesuche aktuelle Steuerakten Beurteilung Steuererlassgesuche Steuerakten ab Steuerperiode, auf die sich Erlassgesuch bezieht Steuersicherung en aktuelle Steuerakten Erstellung Nachlassinventar e Steuerakten verstorbene Person und unterjährige Steuererklärung gemäss § 4 der Verordnung über das Nachlassinventar vom

22. November 2000

2 Eintragung Todesfälle in der Gemeinde und dem Gemeinderat zur Kenntnis gelangende Steuerfälle in Kontrollformular • Todesfälle: Steuerakten ver - storbene Person und unterjähri - ge Steuererklärung • ansonsten : Steuerakten

3. Finanzkommis -

sion Einwohner - oder Kirch - gemeinde Stellungnahme zum Budget und Prüfung Jahresrechnung Anzahl Steuerpflichtige und Steuertotal der Gemeinde

4. Revisionsstelle

Einwohner - oder Kirchgemeinde Jährliche Prüfung Bilanz Anzahl Steuerpflichtige und Steuertotal der Gemeinde
1 Anhang 1 zur Verordnung über die Amtshilfe der Steuerbehörden (V AS ) vom 6. November
2019 (SAR 651.811 )
2 SAR 651.271

5. Departement

Finanzen und Ressourcen, Statisti sches Amt Statistische Auswertun - gen und Berechnungen im Auftrag des Kanto - nalen Steueramts Veranlagungs - und Bezugsdaten

6. Handelsregister -

amt Ermittlung Eintra - gungspflicht und Ände - rung eingetragener Tatsachen Auskunft gemäss Art. 157 Abs. 3 der Handelsregisterverordnun g (HRegV ) vom 17. Oktober 2007 3

7. Zuständige

Behörde oder zuständiges Gericht Geltend machung Nachzahlung unent - geltliche Rechtspflege oder amtliche Verteidigung a ktuelle Einkommens - und Vermögensverhältnisse
3 SR 221.411
Anhang 2 1 (Stand 1. Januar 2020) Elektronisches Abrufverfahren (§ 4 Abs. 1) Behörde Wozu Welche Steuerdaten

1. SVA Aargau Ausgleichskasse

Ermittlung Beiträge S elbständig erwerbende Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und im Betrieb eingesetzte s eigenes Kapital gemäss Art. 9 Abs. 3 des Bundes - gesetz es über die Alters - und Hinterlassenenversicherung (AHVG) vom 20. Dezember
1946 2 Ermittlung Beiträge N ichterwerbstätige m assgebendes Vermögen und zur Ermittlung Renteneinkommen massgebende Daten gemäss Art. 29 der Verordn ung über die Alters - und Hinterlassenen - versicherung (AHVV) vom

31. Oktober 1947 3

2. SVA Aargau Kantonale

Leistungen, Prämienverbilli - gung Ermittlung und Fest - setzung Anspr ü ch e auf Prämienverbilligungen Steuerdaten gemäss § 5 Abs. 3 der Verordnung zum Ges etz zum Bundesgesetz über die Kranken - versicherung (V KVGG) vom

16. März 2016 4

3. Departement

Gesundheit und Soziales, Abtei - lung Militär und Bevölkerungs - schutz, Wehr - pflichtersatzver - waltung Veranlagung und Bezug W ehrpflicht - ersatzabgabe Veranlagungsdate n der Ersatzpflichtigen gem äss § 3 der Kantonalen Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEV - AG ) vom 5. Mai 2004 5
1 Anhang 2 zur Verordnung über die Amtshilfe der Steuerbehörden (VAS) vom 6. November
2019 (SAR 651.811)
2 SR 831.10
3 SR 831.101
4 SAR 837.211
5 SAR 511.761

4. Departement

Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Hochschulen und Sport, Sektion Stipendien Prüfung G esuche für Ausbildungsbeiträge Veranlagungsdaten der letzten, bei Bedarf auch früherer definitiver Steuererklärungen der gesuchstellenden Person, der Eltern und Stiefeltern der gesuchstellenden Person sowie des Ehegatten/der Ehegattin, des Partners/der Partnerin in eingetragener Partne rschaft ( § § 15 und 16 des Gesetzes über Ausbildungs beiträge [ Stipendiengesetz, StipG ] vom

19. September 2006

6 )

5. Grundbuchämter Berechnung

Grundbuchabgaben Steuerwerte Liegenschaften

6. Zuständige

Behörde Bezug verfallene Steuern , B ussen , Zinsen und Gebüh ren Steuerdaten gemäss Anhang 1 Ziffer 2 der betreffenden Person Beurteilung Zahlungs - erleichterungsgesuche Steuerdaten gemäss Anhang 1 Ziffer 2 der betreffenden Person Beurteilung Steuere rlassgesuche Steuerdaten gemäss Anhang 1 Ziffer 2 der betreffe nden Person Steuersicherungen Steuerdaten gemäss Anhang 1 Ziffer 2 der betreffenden Person

7. Staatsanwalt -

schaft Festlegung Tagessatzhöhe der Geldstrafe a ktuelle Einkommens - und Vermögensverhältnisse der beschuldigten Person
6 SAR 471.200
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