Beschluss über den Betrag der Ersatzbeiträge für Schutzräume (520.110)
Beschluss über den Betrag der Ersatzbeiträge für Schutzräume (520.110)
Beschluss über den Betrag der Ersatzbeiträge für Schutzräume
über den Betrag der Ersatzbeiträge für Schutzräume * vom 10.08.2016 (Stand 01.01.2024) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen Artikel 57 der Kantonsverfassung; eingesehen die Artikel 61, 62 und 63 des Bundesgesetzes über den Bevöl - kerungsschutz und den Zivilschutz vom 20. Dezember 2019 (BZG); eingesehen Artikel 75 der Verordnung über den Zivilschutz vom 11. Novem - ber 2020 (ZSV); eingesehen die Artikel 26, 31 und 32 des Ausführungsgesetzes zur Bundes - gesetzgebung über den Zivilschutz vom 10. September 2010 (AGZSG); auf Antrag des für die Sicherheit zuständigen Departements, * beschliesst:
Art. 1 Zweck
1 Der vorliegende Beschluss legt die Höhe des Ersatzbeitrages fest, der bei nicht Verwirklichung der Schutzplätze geschuldet ist, sowie denjenigen be - züglich der verlangten Sicherheit bei Verwirklichung eines gemeinsamen Schutzraumes. *
Art. 2 Ersatzbeiträge
1 Die Höhe des Ersatzbeitrages wird wie folgt festgelegt: a) 800 Franken je Platz bis zum 12. obligatorischen Schutzplatz; b) bis zum 15. Platz ist dieser Beitrag auf 740 Franken pro Platz redu - c) bis zum 17. Platz ist dieser Beitrag auf 720 Franken pro Platz redu - ziert; d) bis zum 20. Platz ist dieser Beitrag auf 680 Franken pro Platz redu - ziert; * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
e) bis zum 23. Platz ist dieser Beitrag auf 650 Franken pro Platz redu - ziert; f) bis zum 26. Platz ist dieser Beitrag auf 625 Franken pro Platz redu - ziert; g) bis zum 29. Platz ist dieser Beitrag auf 605 Franken pro Platz redu - ziert; h) bis zum 32. Platz ist dieser Beitrag auf 585 Franken pro Platz redu - ziert; i) bis zum 35. Platz ist dieser Beitrag auf 570 Franken pro Platz redu - ziert; j) bis zum 38. Platz ist dieser Beitrag auf 555 Franken pro Platz redu - ziert; k) bis zum 41. Platz ist dieser Beitrag auf 545 Franken pro Platz redu - ziert; l) bis zum 44. Platz ist dieser Beitrag auf 535 Franken pro Platz redu - ziert; m) bis zum 47. Platz ist dieser Beitrag auf 525 Franken pro Platz redu - ziert; n) bis zum 50. Platz ist dieser Beitrag auf 515 Franken pro Platz redu - ziert; o) bis zum 53. Platz ist dieser Beitrag auf 505 Franken pro Platz redu - ziert; p) bis zum 74. Platz ist dieser Beitrag auf 500 Franken pro Platz redu - ziert; q) ab dem 75. Platz ist dieser Beitrag auf 495 Franken pro Platz redu - ziert.
Art. 3 * ...
Art. 4 Sicherheiten
1 Der zu hinterlegende Betrag der Sicherheitsleistungen bei der Verwirkli - chung gemeinsamer Schutzräume entspricht den Ersatzbeiträgen.
Art. 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
1 Der vorliegende Beschluss hebt den gleich lautenden Beschluss vom 21. Dezember 2011 auf.
2 Der vorliegende Beschluss tritt nach seiner Publikation im Amtsblatt rück - wirkend am 1. Januar 2012 in Kraft.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
10.08.2016 01.01.2012 Erlass Erstfassung BO/Abl. 34/2016
20.03.2024 01.01.2024 Erlasstitel geändert RO/AGS 2024-035
20.03.2024 01.01.2024 Ingress geändert RO/AGS 2024-035
20.03.2024 01.01.2024 Art. 1 Abs. 1 geändert RO/AGS 2024-035
20.03.2024 01.01.2024 Art. 3 aufgehoben RO/AGS 2024-035
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 10.08.2016 01.01.2012 Erstfassung BO/Abl. 34/2016 Erlasstitel 20.03.2024 01.01.2024 geändert RO/AGS 2024-035 Ingress 20.03.2024 01.01.2024 geändert RO/AGS 2024-035