Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung des EDI über Abweichungen von den Anforderungen an die Information übe... (817.022.18)

CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung des EDI über Abweichungen von den Anforderungen an die Information übe... (817.022.18)

Verordnung des EDI über Abweichungen von den Anforderungen an die Information über Lebensmittel wegen der Situation in der Ukraine

vom 29. Juni 2022 (Stand am 1. Januar 2024)
¹ SR 817.02
Art. 1 und 2 ²
² In Kraft bis zum 31. Dez. 2023 (Art. 4 Abs. 2).
Art. 3 Abverkauf der Bestände
Lebensmittel, die bis am 31. Dezember 2023 nach dieser Verordnung gekennzeichnet wurden, dürfen noch bis zum Abbau der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
Art. 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer
¹ Diese Verordnung tritt am 15. Juli 2022 in Kraft.
² Die Artikel 1 und 2 gelten bis zum 31. Dezember 2023.
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