Verordnung über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMV)
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Art. 2 Begriffe
Art. 3 Schutz von Proben und genetischen Daten
Art. 4 Publikumswerbung
2. Kapitel: Genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich
1. Abschnitt: Veranlassung von genetischen Untersuchungen, die keine besonderen Anforderungen stellen
Art. 5 Im Bereich der Humanmedizin
Art. 6 Im Bereich der Zahnmedizin
Art. 7 Im Bereich der Pharmazie
Art. 8 Im Bereich der Chiropraktik
2. Abschnitt: Bewilligungsvoraussetzungen
Art. 9 Akkreditierung und Qualitätsmanagementsystem
Art. 10 Betriebliche Voraussetzungen
Art. 11 Laborleitung
Art. 12 Qualifikation der Laborleiterin oder des Laborleiters sowie der Stellvertreterin oder des Stellvertreters
Art. 13 Qualifikation des Laborpersonals
3. Abschnitt: Bewilligungsverfahren
Art. 14 Gesuch
Art. 15 Unbefristete Bewilligung
Art. 16 Befristete Bewilligung
Art. 17 Umfang der Bewilligung
Art. 18 Sistierung, Entzug und Erlöschen der Bewilligung
4. Abschnitt: Pflichten der Laboratorien
Art. 19 Information über die Möglichkeit der Entstehung von Überschussinformationen
Art. 20 Entgegennahme von Aufträgen
Art. 21 Durchführung durch ein anderes inländisches Laboratorium
Art. 22 Auslagerung von Arbeitsschritten an inländische Anbieter
Art. 23 Externe Qualitätskontrollen
Art. 24 Konzept zur Gewährleistung des sicheren Umgangs mit Proben und genetischen Daten
Art. 25 Aufbewahrung von Untersuchungsberichten, Aufzeichnungen und Unterlagen
Art. 26 Meldepflichten
Art. 27 Berichterstattung
5. Abschnitt: Qualitätsmanagement und Information bei im Ausland durchgeführten Untersuchungen
Art. 28
6. Abschnitt: Aufsicht und Informationsaustausch
Art. 29 Aufsicht
Art. 30 Informationsaustausch
7. Abschnitt: Reihenuntersuchungen
Art. 31 Gesuch
Art. 32 Erteilung der Bewilligung
Art. 33 Anpassungen des Anwendungskonzepts
Art. 34 Meldepflichten
Art. 35 Berichterstattung
Art. 36 Sistierung und Entzug sowie Aufhebung der Bewilligung
3. Kapitel: Genetische Untersuchungen besonders schützenswerter Eigenschaften
1. Abschnitt: Genetische Untersuchungen physiologischer und persönlicher sowie ethnischer oder anderer die Herkunft betreffende Eigenschaften
Art. 37 Genetische Untersuchungen physiologischer Eigenschaften
Art. 38 Genetische Untersuchungen persönlicher Eigenschaften
Art. 39 Genetische Untersuchungen ethnischer oder anderer die Herkunft betreffende Eigenschaften
2. Abschnitt: Veranlassung
Art. 40
3. Abschnitt: Bewilligungsvoraussetzungen
Art. 41 Qualitätsmanagementsystem
Art. 42 Betriebliche Voraussetzungen
Art. 43 Laborleitung
Art. 44 Qualifikation der Laborleiterin oder des Laborleiters sowie der Stellvertreterin oder des Stellvertreters
Art. 45 Qualifikation des Laborpersonals
4. Abschnitt: Bewilligungsverfahren
Art. 46 Gesuch
Art. 47 Bewilligung
Art. 48 Umfang der Bewilligung
Art. 49 Sistierung, Entzug und Erlöschen der Bewilligung
5. Abschnitt: Pflichten der Laboratorien
Art. 50 Entgegennahme von Aufträgen
Art. 51 Durchführung durch ein anderes inländisches Laboratorium
Art. 52 Auslagerung von Arbeitsschritten an inländische Anbieter
Art. 53 Externe Qualitätskontrollen
Art. 54 Konzept zur Gewährleistung des sicheren Umgangs mit Proben und genetischen Daten
Art. 55 Aufbewahrung von Untersuchungsberichten, Aufzeichnungen und Unterlagen
Art. 56 Meldepflichten
Art. 57 Berichterstattung
6. Abschnitt: Qualitätsmanagement und Information bei im Ausland durchgeführten Untersuchungen
Art. 58
7. Abschnitt: Aufsicht und Informationsaustausch
Art. 59 Aufsicht
Art. 60 Informationsaustausch
4. Kapitel: Genetische Untersuchungen nicht erblicher Eigenschaften
Art. 61 Genetische Untersuchungen von pathologisch verändertem biologischem Material bei Krebserkrankungen
Art. 62 Genetische Untersuchungen im medizinischen Bereich ausserhalb von Krebserkrankungen
Art. 63 Genetische Untersuchungen ausserhalb des medizinischen Bereichs
5. Kapitel: Genetische Untersuchungen im Zusammenhang mit Bluttransfusionen und Transplantationen
Art. 64 Genetische Untersuchungen zur Typisierung von Blutgruppen oder Blut- oder Gewebemerkmalen
Art. 65 Pränatale genetische Untersuchungen zur Abklärung von Blutgruppen sowie Blutmerkmalen
Art. 66 Genetische Untersuchungen im Rahmen der Nachsorge einer Transplantation
6. Kapitel: Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission für genetische Untersuchungen beim Menschen
Art. 67
7. Kapitel: Gebühren und Publikation
Art. 68 Gebühren
Art. 69 Veröffentlichung von Informationen zum Vollzug durch das BAG
8. Kapitel: Nachführung der Anhänge
Art. 70
9. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 71 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
Art. 72 Übergangsbestimmungen betreffend bewilligte Laboratorien ohne Akkreditierung
Art. 73 Übergangsbestimmungen betreffend bewilligte Laboratorien mit einer Akkreditierung
Art. 74 Übergangsbestimmung betreffend Laborleiterinnen und Laborleiter
Art. 75 Übergangsbestimmung betreffend Laboratorien im Bereich der Untersuchungen besonders schützenswerter Eigenschaften
Art. 76 Inkrafttreten
Anhang 1
Diagnostische genetische Untersuchungen, die von Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie von Chiropraktorinnen und Chiropraktoren veranlasst werden dürfen
Krankheiten | Gene | |
---|---|---|
1.1 | Amelogenesis imperfecta | ACP4, AI1E2, AMBN, AMELX, AMTN, DLX3, ENAM, FAM20A, FAM83H, GPR68, ITGB6, KLK4, LAMB3, MMP20, ODAPH, RELT, SLC24A4, WDR72 |
1.2 | Dentinogenesis imperfecta | DSPP |
1.3 | Oligodontie | AXIN2, EDA, EDAR, EDARADD, IRF6, LRP6, LTBP3, MSX1, PAX9, WNT10A |
Anhang 2
Normen für das Qualitätsmanagementsystem der Laboratorien
Anhang 3
Umfang der Bewilligung zur Durchführung zytogenetischer oder molekulargenetischer Untersuchungen im medizinischen Bereich
Untersuchung | Erforderlicher Titel (x) | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
C | H | I | P | MP | ||
1. | Creutzfeldt-Jakob-Krankheiten, fatale familiäre Insomnie, Gerstmann-Sträussler-Krankheit | x | ||||
2. | Familiär defektes Apolipoprotein B-100 | x | x | |||
3. | Familiäre Krebssyndrome; direkte oder indirekte Mutationsanalyse bei Prädispositionen für Karzinome, Sarkome, Lymphome, Leukämien, neurogene, melanozytäre oder embryonale Tumore | x | ||||
4. | Genetische Untersuchungen zur Typisierung von Blutgruppen sowie Blut- und Gewebemerkmalen im Rahmen der Abklärung einer Erbkrankheit oder einer Krankheitsveranlagung | x | x | x | x | |
5. | Hämochromatose, familiäre; direkte Mutationsanalyse | x | x | x | x | |
6. | Hämoglobinopathien; direkte oder indirekte Mutationsanalyse bei Thalassämien, Sichelzellanämie | x | x | |||
7. | Hämostasestörungen; direkte oder indirekte Mutationsanalyse bei Faktor II- und Faktor-V-Störung | x | x | x | ||
8. | Immunmangelkrankheiten, erbliche; direkte oder indirekte Mutationsanalyse bei chronischer Granulomatose, schwerer kombinierter Immundefekt, Wiskott-Aldrich-Syndrom | x | x | x | ||
9. | Kohlenhydratstoffwechselkrankheiten; direkte oder indirekte Mutationsanalyse bei Fruktose-Intoleranz, Galaktosämie, Glukose-Galaktose-Intoleranz, Glykogenosen, Mucopolysacharidosen | x | x | |||
10. | McCune-Albright-Syndrom, fibröse Dysplasie | x | ||||
11. | Metabolische und endokrine Störungen; direkte oder indirekte Mutationsanalyse bei Alpha-1-Antitrypsin-Mangel, Medium-Chain-Acyl-CoA-Dehydrogenase-Mangel, Diabetes insipidus, Glycerol-Kinase-Mangel, 21-Hydroxylase-Mangel, Morbus Wilson, Ornithin-Transcarbamylase-Mangel, Porphyrien, testikuläre Feminisierung, Steroid-Sulfatase-Mangel, Wachstumshormonmangel | x | x | x | x | |
12. | Methylentetrahydrofolat-Reduktase-Mangel; Homocysteinämie | x | x | x | ||
13. | Morbus Hirschsprung | x | ||||
14. | Pharmakogenetische Untersuchungen | x | x | x | x | x |
15. | Plasminogen-Aktivator-Inhibitor-1-Mangel, kongenitaler | x | x | |||
16. | Untersuchungen des unmittelbaren Genprodukts zur Abklärung von Blutkrankheiten, falls die Untersuchung eindeutig auf eine oder mehrere Mutationen des Erbguts rückschliessen lässt und darauf abzielt, diese Information zu erhalten | x | ||||
17. | Untersuchungen des unmittelbaren Genprodukts zur Abklärung von Immunkrankheiten, falls die Untersuchung eindeutig auf eine oder mehrere Mutationen des Erbguts rückschliessen lässt und darauf abzielt, diese Information zu erhalten | x | ||||
18. | Untersuchungen des unmittelbaren Genprodukts zur Abklärung von Stoffwechselkrankheiten, falls die Untersuchung eindeutig auf eine oder mehrere Mutationen des Erbguts rückschliessen lässt und darauf abzielt, diese Information zu erhalten | x |
Abkürzung | Titel | |
---|---|---|
C | 1. | Spezialist/in für klinisch-chemische Analytik FAMH; Spezialist/in für Labormedizin FAMH, Schwerpunkt klinische Chemie |
H | 2. | Spezialist/in für hämatologische Analytik FAMH; Spezialist/in für Labormedizin FAMH, Schwerpunkt Hämatologie |
I | 3. | Spezialist/in für klinisch-immunologische Analytik FAMH, Spezialist/in für Labormedizin FAMH, Schwerpunkt Immunologie |
MP | 4. | Fachärztin/Facharzt für Pathologie, speziell Molekularpathologie |
P | 5. | Spezialist/in für labormedizinische Analytik FAMH (pluridisziplinär) |
Anhang 4
Technische und organisatorische Massnahmen zur Gewährleistung des sicheren Umgangs mit Proben und genetischen Daten
1. Zugang zu den Räumlichkeiten
2. Zugriff auf Daten und Proben
3. Personal
4. Information und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
5. Dokumentation der Tätigkeit und Rückverfolgbarkeit von Änderungen
6. Gewährleistung der Vertraulichkeit von genetische Daten
7. Risikomanagement
8. Sicherheitsvorfälle
Anhang 5
Gebühren
Franken | |
---|---|
1. Bewilligung zur Durchführung zytogenetischer oder molekulargenetischer Untersuchungen | |
1.1 Erteilung | 500 |
1.2 Ablehnung | 500 |
1.3 Änderung/Erneuerung | 200 |
1.4 Sistierung | 200 |
1.5 Entzug | 500 |
2. Inspektion | |
Pro Halbtag und Inspektor/in | 800 |
3. Bewilligung des Anwendungskonzepts zur Durchführung einer Reihenuntersuchung | |
3.1 Erteilung | 2000 |
3.2 Ablehnung | 2000 |
3.3 Änderung/Aufhebung | 200 |
3.4 Sistierung | 500 |
3.5 Entzug | 2000 |