Regierungsratsbeschluss über das Inkrafttreten der Planungs- und Baugesetzgebung (611.111)
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Regierungsratsbeschluss über das Inkrafttreten der Planungs- und Baugesetzgebung

Regierungsratsbeschluss über das Inkrafttreten der Planungs- und Baugesetzgebung vom 12. Dezember 2023 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 65 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 178 und 207 des Gesetzes vom 21. Mai 2014 über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Planungs- und Baugesetz, PBG) 1 ) , beschliesst: Ziff. 1 1 Der Regierungsrat hat verschiedene Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) 2 ) und der Planungs- und Bauverordnung (PBV) 3 ) bereits vorzeitig für alle Gemeinden in Kraft gesetzt. Die noch nicht für alle Gemeinden anwendbaren Bestimmungen sind mit ►◄ ge - kennzeichnet. Ziff. 2 1 Die Bestimmungen des PBG 4 ) und der PBV 5 ) sowie die Interkantonale Vereinbarung vom 22. September 2005 über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) 6 ) treten wie folgt gemeindeweise vollständig in Kraft: Gemeinde Inkrafttreten Beckenried noch nicht in Kraft Buochs noch nicht in Kraft Dallenwil noch nicht in Kraft Emmetten noch nicht in Kraft 1) NG 611.1 2) NG 611.1 3) NG 611.11 4) NG 611.1 5) NG 611.11 6) NG 611.2 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
Gemeinde Inkrafttreten Ennetbürgen noch nicht in Kraft Ennetmoos noch nicht in Kraft Hergiswil 1. Januar 2024 Oberdorf noch nicht in Kraft Stans noch nicht in Kraft Stansstad 1. Januar 2024 Wolfenschiessen noch nicht in Kraft 2 Die Bestimmungen des BauG 7 ) und der BauV 8 ) treten im gleichen Zeit - punkt gemeindeweise ausser Kraft. 7) NG 611.01 8) NG 611.011 2
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 12.12.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung 2023-050 3
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 12.12.2023 01.01.2024 Erstfassung 2023-050 4
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