Regierungsratsbeschluss über die Ausrichtung einer Teuerungszulage an das Staatspersonal (154.26)
CH - ZG

Regierungsratsbeschluss über die Ausrichtung einer Teuerungszulage an das Staatspersonal

Regierungsratsbeschluss über die Ausrichtung einer Teuerungszulage an das Staatspersonal Vom 24. Oktober 2023 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 1 ) , § 51 des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz) vom 1. September
1994 2 ) , § 3 Abs. 3 des Gesetzes über das Dienstverhältnis und die Besol - dung der Lehrpersonen an den gemeindlichen Schulen (Lehrpersonalgesetz) vom 21. Oktober 1976 3 ) und § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädi - gung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 4 ) , beschliesst:
§ 1
1 Ab 1. Januar 2024 wird auf die Jahresgehälter gemäss Personalgesetz vom 1. September 1994 5 ) eine Teuerungszulage von 1,66% ausgerichtet.
2 Eine analog zu Abs. 1 angepasste Teuerungszulage wird zudem ausgerich - tet auf:
a) die Pauschalen gemäss § 3 Abs. 1 und 2 des Lehrpersonalgesetzes vom 21. Oktober 1976 6 ) und § 1 der Verordnung betreffend Pauschal - beiträge an die Besoldung des gemeindlichen Lehrpersonals vom 25. November 2008 7 ) ; 1) BGS 151.2 2) BGS 154.21 3) BGS 412.31 4) BGS 154.25 5) BGS 154.21 6) BGS 412.31 7) BGS 412.312
b) das Regierungratsgehalt gemäss § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 8 ) ;
c) die in den §§ 4 bis 8 des Nebenamtsgesetzes vom 27. Januar 1994 4 ) enthaltenen Entschädigungsansätze.
§ 2
1 Mit der Ausrichtung dieser Teuerungszulage auf die seit dem 1. Januar 2023 geltenden Jahresgehälter und Entschädigungen, welche auf einem Landesindex der Konsumentenpreise von 102.6 Punkten basieren, ist ein Stand von 104.3 Indexpunkten (September 2023) ausgeglichen (Dezember 2010 = 100). 8) BGS 151.2 4) BGS 154.25
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 24.10.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung GS 2023/068
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 24.10.2023 01.01.2024 Erstfassung GS 2023/068
Markierungen
Leseansicht