Beschluss über die Festlegung der Entschädigungen für die Mitglieder der kantonalen ... (170.204)
Beschluss über die Festlegung der Entschädigungen für die Mitglieder der kantonalen ... (170.204)
Beschluss über die Festlegung der Entschädigungen für die Mitglieder der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission
über die Festlegung der Entschädigungen für die Mitglieder der kantonalen Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission vom 17.11.2023 (Stand 01.01.2024) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 55 und 57 Absatz 3 der Kantonsverfassung; eingesehen Artikel 38 Absatz 4 des Gesetzes über die Information der Öf - fentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung vom 9. Oktober 2008 (GIDA); eingesehen Artikel 1 des Beschlusses über die Kommissionsentschädigun - gen vom 18. Juni 2008; eingesehen Artikel 30b Absatz 1 des Ausführungsreglements zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivie - rung vom 16. Dezember 2010 (ARGIDA); auf Antrag des Präsidiums, beschliesst:
Art. 1 Sitzungen und aufgewendete Zeit
1 Die Entschädigungen für die verwaltungsexternen Mitglieder der kantona - len Datenschutz- und Öffentlichkeitskommission für Sitzungen und die dafür aufgewendete Zeit (Dossierstudium, Vorbereitungsarbeiten usw.) werden folgendermassen festgesetzt: a) Präsidium:
1. pro Tag Fr. 500.-
2. pro Halbtag Fr. 250.-
3. pro einzelne Stunde Fr. 100.- b) Mitglieder:
1. pro Tag Fr. 350.-
2. pro Halbtag Fr. 200.-
3. pro einzelne Stunde Fr. 50.- * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
2 Die Entschädigung wird auf Stundenbasis berechnet, darf jedoch die Ent - schädigung pro Halbtag oder gegebenenfalls pro Tag nicht übersteigen.
3 Kantonale Magistraten und Angestellte, die der Kommission angehören, er - halten kein Sitzungsgeld; vorbehalten bleibt ein gegenteiliger Entscheid des Staatsrates.
Art. 2 Übrige Kosten
1 Die Auslagen für Porto, Telekommunikation, Kopien usw. werden nach dem effektiven Aufwand vergütet.
2 Die übrigen Kosten und Vergütungen sowie die Organisation der Sitzungen und die Auszahlung richten sich nach dem Beschluss über die Kommissi - onsentschädigungen.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
17.11.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung RO/AGS 2023-122
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 17.11.2023 01.01.2024 Erstfassung RO/AGS 2023-122