Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung des Obergerichts über die Organisation des Betreibungsamts und seiner Reg... (281.102)

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Verordnung des Obergerichts über die Organisation des Betreibungsamts und seiner Reg... (281.102)

Verordnung des Obergerichts über die Organisation des Betreibungsamts und seiner Regionalstellen

über die Organisation des
1) und die Ände- der Verordnung über die Betreibungskreise
2) , zusammen mit dem Konkursamt -
4) -System. Zur Arbeitserfüllung oder zur Si- Bezeichnungen Organisation und Aufgaben
cherstellung der Stellvertretung stehen dem Betreibungsamt Schaff- hausen sowie der Regionalstelle die notwendigen Lese- Schreibrechte auf die Fall -Dokumentationen des ganzen Betrei- bungskreises zu.
4 Die Leitung des Betreibungsamts Schaffhausen sorgt für eine ein- heitliche Praxis im ganzen Betreibungskreis. Sie legt in Zusammen- arbeit mit der Regionalstelle die Arbeitsabläufe und die Zuständig- keiten im Detail fest. Dabei achtet sie auf effiziente Abläufe währleistet ein breites Dienstleistungsangebot in der Region.
§ 3
1 Die Regionalstelle ist zuständig für ordentliche Betreibungen auf Pfändung und auf Konkurs von Schuldnerinnen und Schuldnern mit Wohnsitz oder Sitz in einer Gemeinde i hrer Region gemäss § 1 Abs.
2 der Verordnung über die Betreibungskreise.
4)
2 Für ordentliche Betreibungen von Schuldnerinnen und Schuldnern mit Wohnsitz in den übrigen Gemeinden ist die Abteilung Betreibun- gen in Schaffhausen zuständig.
4)
3 Die Abteilung Betreibungen in Schaffhausen ist ausschliesslich zu- ständig für Betreibungen auf Sicherheitsleistung, Betreibungen auf Pfandverwertung, Wechselbetreibungen, Arreste, Retentionen, Ei- gentumsvorbehalte und Viehverschreibungen für den ganzen Kan- ton.
4 Auszüge aus dem Betreibungsregister können Berechtigte beim Betreibungsamt Schaffhausen oder bei der Regionalstelle einho- len.
4)
§ 4
1 Das Obergericht als Aufsichtsbehörde über das Schuldbetrei- bungs - und Konkurswesen wählt die Betreibungsbeamtinnen und - beamten des Betreibungsamts Schaffhausen und der Regionalstel- len sowie deren Stellvertretungen.
2 Die Amtsleitung des Betreibungs - und Konkursamts Schaffhausen, die Abteilungsleitung Betreibungen Schaffhausen sowie die nalstellenleitung bedarf des eidgenössischen Fachausweises "Fach- frau/Fachmann Betreibung und Konkurs" oder einer gleichwertigen Ausbildung.
4)
3
...
5)
§ 5
1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Zuständigkeit Wahl der Betrei- bungsbeamtin- nen und -beamten Inkrafttreten
eröffentlichen 3) und in die kantonale Ge-
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