Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich (813.155.1)
CH - ZH

Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich

1 VVO TO USZ
813.155.1 Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Universitätsspitals Zürich (VVO TO USZ) (vom 7. Dezember 2022)
1 Die Spitaldirektion, gestützt auf §
29 der Taxordnung des Univer sitätsspitals Zürich (TO USZ) vom 7. Dezember 2022
2 , beschliesst:
Begriffe

§ 1.

1 Als stationäre Behandlung ge lten Aufenthalte im Spital: a. von mindestens 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung und Pflege, b. von weniger als 24 Stunden zu r Untersuchung, Behandlung und Pflege einer Patientin oder eines Patienten, wenn sie oder er wäh rend mindestens einer Nacht ein Bett belegt, c. wenn eine Patientin oder ein Pati ent in ein anderes Spital überwie sen wird, d. wenn eine Patientin oder ein Pati ent im Universitätsspital Zürich stirbt.
2 Alle übrigen Behandlungen gelt en als ambulante Behandlungen.
Gebühren
für weitere
Leistungen

§ 2.

Weitere Leistungen gemäss §
10 TO USZ werden gemäss An hang 1 verrechnet.
Gebühren
für ambulante
Behandlungen

§ 3.

Die Gebühren für ambulant e Behandlungen gemäss §
13 TO USZ ergeben sich aus Anha ng 2 dieser Verordnung.
Gebühren
für stationäre
Behandlungen

§ 4.

1 Die Grundtaxe nach §
14 TO USZ ermittelt sich aus einem für das gesamte Universitätsspital Zürich gültigen Basisfallwert (Spital- Baserate genannt) für akutsomatisc he Behandlungen oder einem Basis tageswert (Spital-Dayrate genannt) für psychiatrische Behandlungen.
2 Die Spital-Baserate und -Dayrate werden mit einem aufgrund der jeweiligen Fallschwere pro stationäre Behandlung ermittelten Wert mul tipliziert und ergeben, zuzüglich Abgeltung für Mehr leistungen und wei terer Leistungen gemäss §§
9 und 10 TO USZ, den Rechnungsbetrag aus der Grundtaxe.
2
813.155.1 VVO TO USZ
3 Während der Zeit auf der Intensiv-, Verbrennungs- oder Steril
- pflegestation werden die Mehrleis tungen für Hotellerie und die klini
- schen Mehrleistungen nicht verrechnet.
4 Die Gebühren für stationäre Behandlungen nach §
14 Abs. 1 TO USZ richten sich nach Anhang 3. Verlegung

§ 5.

1 Bei einer Überweisung in ein anderes Spital und bei einer Aufnahme von einem anderen Spita l rechnet das Universitätsspital Zürich diejenigen Fallpauschalen ab, die sich aus der Behandlung am Universitätsspital Zürich ergeben.
2 Auf dem Betrag gemäss Abs. 1 wird ein Abschlag gewährt, wenn die Aufenthaltsdauer der Patientin oder des Patienten im Universitäts
- spital Zürich unterhalb der unter en Grenzverweildauer der abgerech
- neten Fallgruppe gemäs s Fallpauschalenkatalo g liegt. Der Abschlag berechnet sich nach den Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung unter SwissDRG. Wiedereintritt

§ 6.

1 Grundsätzlich wird jeder Wiedereintritt als neuer Fall be
- trachtet.
2 Erfolgt ein Wiedereintritt in das Un iversitätsspital und fallen beide Fälle in dieselbe Hauptdiagnose-Kategorie (MDC = Major Diagnostic Category), können die Fälle nach de n Regeln und Definitionen zur Fall
- abrechnung unter SwissDRG zusammengeführt werden. Ablehnung der Aufnahme wegen offener Rechnungen

§ 7.

Schuldet eine Patientin oder ein Patient dem Spital Taxen, kann das Universitätsspital Zürich die Aufnahme verweigern, soweit der Verweigerung keine gesetzli chen oder vertraglichen Aufnahme
- pflichten entgegenstehen. Inkrafttreten

§ 8.

Diese Vollzugsverordnung tritt am
1. März 2023 in Kraft. Sie ersetzt die Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Uni versitätsspitals Zürich vom 9. März 2016.
1 OS 78, 109 ; ABl 2023-01-27 .
2 LS 813.155 .
3 VVO TO USZ
813.155.1 Anhang 1 Gebühren für weitere Leistungen (§
2) Leistung Tarif Prothesen, soweit es sich nicht um Implantate Einstandspreis, zuzüglich handelt, Materialien und andere Instrumente oder Bewirtschaftungs- Gegenstände, die der Patientin oder dem Patienten zuschlag von 10% mitgegeben werden Bei Spitalaustritt mitgegebene Ar zneimittel sowie Publikumspreis, von der Patientin oder dem Patienten gewünschte zuzüglich 10% Arzneimittel, die nicht im Zusammenhang mit der Spitalbehandlung stehen Fremdtransport Rechnungsbetrag Repatriierung ins Ausland Rechnungsbetrag Transportbegleitung, soweit nicht bereits durch gemäss Stundenansätzen die Grundtaxe bzw. die Entschädigung für die pro Berufsgruppen Basisleistung abgegolten Stunde und Person Unentschuldigte, versäumte, ambulan te Termine Fr. 80, zuzüglich Kosten von Substanzen, die nicht mehr verwendet werden können Unentschuldigte, versäumte, ambulante Fr. 40 Gruppentherapiesitzungen Abmeldung von einer geplanten ambulanten, Fr. 200 tagesstationären oder stationären Operation/ Behandlung unter 24 Stunden Nichterscheinen zu einer ge planten ambulanten, Fr. 500 tagesstationären Operation Blutentnahme für Blutalkoholuntersuchung Fr. 60 Blutentnahme mit Blutalkoholuntersuchung Fr. 120 Bereitstellung eines Geburtsscheins gemäss Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen Zeugnisse zuhanden des Arbeitgebers Fr. 15
4
813.155.1 VVO TO USZ Leistung Tarif Zeugnisse und Gutachten, soweit nicht Leistungen für Zeugnisse, in der Pauschale enthalten Berichte und Gutachten werden nach der jeweils geltenden Tarifstruktur abgerechnet Für besonders aufwendige Gutachte n können Tarif zuzüglich Zuschlag Zuschläge nach Aufwand erhoben werden nach Aufwand Persönliche Sonderleistungen wie – Kosten für Telekommunikationsdienst leistungen, Grundtaxe pro Gespräch wie Telefon Fr. 0.60 plus Gebühren – Todesfallkosten Rechnungsbetrag – Abklärung und Begleitungen von Garantie- Fr. 100 pro verhältnissen, USZ-intern erbr achte Dolmetscher- Stunde/Abklärung leistungen und Übersetzungen, Transport- begleitung, Begleitung von Patientinnen und Patienten an den Wohnort, zu Ämtern usw.) – USZ-extern erbrachte Dolmetscherleistungen Rechnungsbetrag und Übersetzungen – Instandstellung von Einrichtungen Rechnungsbetrag Geburtsvorbereitungskurse pro Kurs – Geburtsvorbereitung einzeln (4× 2 Std.) Fr. 200 Geburtsvorbereitung Paare (4× 2 Std.) Fr. 400 – Geburtsvorbereitung in deutscher Sprache Fr. 250 am Wochenende einzeln (10 Std.) Geburtsvorbereitung in deutscher Sprache Fr. 500 am Wochenende Paare (10 Std.) – Geburtsvorbereitung Wochenende in Englisch Fr. 275 einzeln (11 Std.) Geburtsvorbereitung Wochenende in Englisch Fr. 550 Paare (11 Std.) – schnitt (2× 3 Std.) Einzeln Fr. 180 Paare Fr. 300 – Rückbildung (8× 70 Min.) Fr. 250 – Neugeborenen-Pflege einzeln (3 Std.) Fr. 75 Neugeborenen-Pflege Paare (3 Std.) Fr. 150 – Yoga in der Schwangerschaft (8× 70 Min.) Fr. 250
5 VVO TO USZ
813.155.1 Leistung Tarif Kosmetische Behandlung Rechnungsbetrag Medizinisches Peeling Fr. 150 Sitzwache Fr. 70 pro Stunde Zusatzbett für Begleitperson Fr. 100 pro Nacht Hotellerie-Leistungen für Pflege patientinnen Fr. 500 pro Tag und -patienten in Tagespauschalen (stationär) Von Patientin oder Patienten ge wünschte Kopien Fr. 1 pro Kopie / der Patientendokumentation Fr. 50 pro Datenträger Betreuungs- und Dienstleistungsaufwendungen Fr. 200 pro Stunde International Office Betreuung Angehörige von Verstorbenen Fr. 100 (Administrativleistungen und Beratung) Beratungsleistung am Telefo n Fr. 30 pro 15 Minuten Neue teure Medikamente, die in den Tarifstrukturen Rechnungsbetrag bisher nicht abgebildet sind Neue teure Materialien, die in den Tarifstrukturen Rechnungsbetrag bisher nicht abgebildet sind Alle weiteren Leistungen, für die keine Tarifpositionen Fr. 120 pro Stunde, in einem Tarifregelwerk vorhanden sind zuzüglich Sachkosten Leistungen, die nicht oder noch nicht in der Vollzugsverordnung und deren Anhängen abgebildet sind, werden gemäss ambulanter oder stationärer Tarif struktur des USZ bewertet und abgerechnet. Die Patientin oder der Patient wird vorgängig über die zu erwartenden Kosten informiert.
6
813.155.1 VVO TO USZ Anhang 2 Gebühren für ambulante Behandlungen (§
3)
1. Für ästhetische Eingri ffe und weitere Leistungen in der Kategorie ambulant Basis betragen die Fallpauschalen (in Franken): Leistung Fallpauschale
1.1 Ästhetische Eingriffe und Behandlungen
1.1.1 Facelift partiell
6 000
1.1.2 Facelift partiell TKL in Vollnarkose
4 000
1.1.3 Rhinoplastik (einfach)
4 400
1.2 Ohrenanlegeplastik
1.2.1 Ohrenanlegeplastik bds . in Lokalanästhesie
3 000
1.2.2 Ohrenanlegeplastik bds. in Vollnarkose
3 500
1.3 Blepharoplastiken
1.3.1 Blepharoplastik 1 Unterlid ambulant in Lokalanästhesie
3 000
1.3.2 Blepharoplastik 1 Unterlid in der Tagesklinik in Lokalanästhesie
3 375
1.3.3 Blepharoplastik 1 Unterlid in der Tagesklinik in Vollnarkose
3 750
1.3.4 Blepharoplastik 2 Unterlider ambulant in Lokalanästhesie
4 000
1.3.5 Blepharoplastik 2 Unterlider in der Tagesklinik in Lokalanästhesie
4 500
1.3.6 Blepharoplastik 2 Unterlieder in der Tagesklinik in Vollnarkose
5 000
1.3.7 Blepharoplastik 1 Oberlid ambulant in Lokalanästhesie
2 250
1.3.8 Blepharoplastik 1 Oberlid in der Tagesklinik in Lokalanästhesie
2 625
1.3.9 Blepharoplastik 1 Oberlid in der Tagesklinik in Vollnarkose
3 000
1.3.10 Blepharoplastik 2 Oberlider ambulant in Lokalanästhesie
3 000
1.3.11 Blepharoplastik 2 Oberlider in der Tagesklinik in Lokalanästhesie
3 500
1.3.12 Blepharoplastik 2 Oberlider in der Tagesklinik in Vollnarkose
4 000
1.3.13
1 Brauenanhebung ambulant in Lokalanästhesie
750
1.3.14
1 Brauenanhebung in der Tagesklinik in Lokalanästhesie
940
1.3.15
1 Brauenanhebung in der Tagesklinik in Vollnarkose
1 125
1.3.16
2 Brauenanhebungen ambulant in Lokalanästhesie
1 000
1.3.17
2 Brauenanhebungen in der Tagesklinik in Lokalanästhesie
1 250
1.3.18
2 Brauenanhebungen in der Tagesklinik in Vollnarkose
1 500
1.3.19 Xanthelasmen-Entfernung einseitig
300
7 VVO TO USZ
813.155.1 Leistung Fallpauschale
1.3.20 Xanthelasmen-Entfernung beidseitig
500
1.3.21 Personalized Cell Therapy
800
1.3.22 Ästh. Behandl. OP Fibrome/15 Min.
500
1.3.23 Ästh. Behandl. OP Probebehandlung
100
1.3.24 Ästh. Behandl. OP Seborrhoische Keratose/15 Min.
250
1.3.25 Ästh. Behandl. OP Syringome beidseits
500
1.3.26 Ästh. Behandl. OP Talg drüsenhyperplasie/15 Min.
250
1.3.27 Ästh. Lasertherapie jede weitere Behandlung
450
1.3.28 Ästh. Lasertherapie Probelaser
250
1.3.29 Ästh. Lasertherapie vermehrter Zeitaufwand
150
1.3.30 Lasertherapie klein
250
1.3.31 Lasertherapie mittel
450
1.3.32 Lasertherapie gross
700
1.3.33 Laser CO2 Fractional, ganzes Gesicht, gross
1 100
1.3.34 Laser CO2 Fractional, Teilbereich
750
1.3.35 Laser CO2 Fractional, Teilbereich klein
550
1.3.36 Sklerotherapie Besenreiser 1 Sitzung pauschal
110
1.3.37 Narbenkorrektur klein ambulant in Lokalanästhesie
800
1.3.38 Narbenkorrektur klein in Tagesklinik
4 000
1.3.39 Narbenkorrektur/Weichteilkor rektur klein ambulant in LA
800
1.3.40 Narbenkorrektur/Weichteilkorr ektur gross ambulant in LA
2 000
1.3.41 Eigenfettunterspritzung am bulant in Lokalanästhesie
4 000
1.3.42 Eigenfettunterspritzung in Ta gesklinik in Vollnarkose
4 000
1.3.43 Eigenfettunterspritz ung klein ambulant in LA
800
1.3.44 Eigenfettunterspritzung gross ambulant in LA
2 000
1.3.45 Mamma Augmentation mi t Eigenfett, Ersteingriff (in der Tagesklinik)
9 500
1.3.46 Mamma Augmentation mit Eigenfett, Folgeeingriff (in der Tagesklinik)
6 000
1.3.47 Liposuction eine Region
4 500
1.3.48 Liposuction pro weitere Region
800
1.3.49 Liposuction ambulant in LA 1 Region
2 000
1.3.50 Zuschlag Zusatznacht pro Nacht
1 000
1.3.51 Cellulite Single Procedure Set
2 900
1.3.52 Mini-Abdominoplastik ambulant in LA
2 000
1.3.53 Mini-Abdominoplastik (in Vollnarkose)
4 000
8
813.155.1 VVO TO USZ Leistung Fallpauschale
1.3.54 Bruststraffung (bds.)
10 000
1.3.55 Bruststraffung (einseitig)
7 500
1.3.56 Oberarmstraffung (bds.)
8 000
1.3.57 Oberarmstraffung (einseitig)
6 000
1.3.58 Oberschenkelstraffung (bds.)
10 000
1.3.59 Oberschenkelstraffung (einseitig)
7 500
1.3.60 Lidstraffung ambulant in LA
3 000
1.3.61 Lidstraffung TKL in Vollnarkose
4 000
1.3.62 Venen-Laser-Therapie pro 10 cm
70
1.3.63 Venen-Clarivein-Therapie pro 10 cm
70
1.4 Botulinumtoxin-Behandlungen
1.4.1 Stirn
450
1.4.2 Stirn und Augen
500
1.4.3 Einzelne kleine Region
150
1.4.4 Hyperhidrose Therapie Achseln
700
1.4.5 Hyperhidrose Therapie Hände und Füsse
1 200
1.4.6 Filler pro Spritze
450
1.4.7 Bei Kombination mehrerer Botulinumtoxin- Behandlungen Preisreduktion
100
1.5 Telemedizinische Leistungen
1.5.1 Teledermatologische Beratungen
75
1.6 Gynäkologische Leistungen und Behandlungen
1.6.1 Laparoskopische Sterilis ation (Einzeleingriff)
1 900
1.6.2 Einlage Gynefix (ohne Operationssaalbenutzung)
400
1.6.3 Einlage Kupferspirale (ohne Operationssaalbenutzung)
350
1.6.4 Einlage Hormonspirale (ohne Operationssaalbenutzung)
550
1.6.5 Ambulante Beratung und Abgabe Pille danach
60
1.7 Geburtshilfliche Leistungen
1.7.1 Hörscreening bei Neugeborenen
20
9 VVO TO USZ
813.155.1 Leistung Fallpauschale
1.8 Urologische Leistungen und Behandlungen
1.8.1 Vasektomie
1 200
1.8.2 Vaso-Vasostomie
7 500
1.8.3 Hodenbiopsie
2 500
1.8.4 Abstandhalter (Spacer) für Strahlentherapie der Prostata
1 500
1.8.5 Zirkumzision
1 300
1.9 Radiologische-/Nukleramedizinische Leistungen und Behandlungen
1.9.1 O-Arm/Iso-C (CT-ähnliche Bildgebung), 1. Region
1 000
1.9.2 O-Arm/Iso-C, pro weitere Region
200
1.9.3 Zuschlag Laborleistungen für ambulante Barzahler 1
100
1.9.4 Zuschlag Laborleistungen für ambulante Barzahler 2
200
1.9.5 Zuschlag Radiologieleistungen für ambulante Selbstzahler 1
150
1.9.6 Zuschlag Radiologieleistungen für ambulante Selbstzahler 2
300
1.10 Infektiologische Leistungen
1.10.1 Telefonische Beratung Infektiologie (pro Minute)
3
1.11 Rheumatologische Leistungen und Behandlungen
1.11.1 Feldenkrais pro Stunde
120
1.11.2 Radiofrequenztherapie lumbal
300
1.11.3 Whole Body Composition
300
1.11.4 Stosswellentherapie Bewegungsapparat
500
1.11.5 Stosswellentherapie Bewegungsapparat einseitig
375
1.11.6 Eigenbluttherapie mit Platelet Rich Plasma (PRP einfach)
180
1.11.7 Eigenbluttherapie mit Platel et Rich Plasma (PRP komplex)
250
1.12 Kardiologische-/Herzchirurgische Leistungen bis und mit Kapsel-Videoendoskopie des Dünndarms (nur Kamera-Kapsel)
1.12.1 Excor-Mobile-Gerätewechsel
7 000
1.13 Gastroenterologische Leistungen und Behandlungen
1.13.1 Endobarrier (Implantat) bei nichtoperativer Behandlung zur Gewichtsabnahme
4 600
1.13.2 Kapsel-Videoendoskopie des Dünndarms (nur Kamera-Kapsel)
900
10
813.155.1 VVO TO USZ Leistung Fallpauschale
1.14 Dermatologische Leistungen
1.14.1 Einlage Augenschale Gold
50
1.15 ORL Leistungen
1.15.1 Schnarch-OP oder Weichgaumeneingriff in LA
600
1.15.2 Schnarch-OP oder Weichgaumeneingriff in VA
1 200
1.16 Notfallbehandlungen
1.16.1 Notfallbehandlung Kategorie 1 (kleiner Aufwand) pauschal
550
1.16.2 Notfallbehandlung Kategorie 2 (mittlerer Aufwand) pauschal
850
1.16.3 Notfallbehandlung Kategorie 3 (grosser Aufwand) pauschal
1200
1.16.4 Notfallbehandlung Kategorie 4 (Aufwand grösser als Kategorie 3) nach Aufwand
1.16.5 Notfallpauschale Er stkonsultation AUG
400
1.16.6 Notfallpauschale Nachkontrolle AUG
250
2. Für die Kombination mehrerer Eing riffe werden deren Taxen wie folgt verrechnet: a. Kombination mehrerer ästhetischer Eingriffe teuerster Eingriff zu 100% ab dem zweiten Eingriff
zu 50% b. Kombination von Pflicht- und ästhetischen Leistungen in gleicher Körperregion Hauptleistung (Pflichtleistung) zu 100% erste zusätzliche Nichtpflichtleistung
zu 75% zweite zusätzliche Nichtpflichtleistung
zu 50%
3. Für die ambulante Korrektur eines am USZ durchgeführten ästhetischen Eingriffs werden 40% der betreffe nden Fallpauschale nach Ziff. 1 verrechnet bzw. der betreffenden Fallpauschale nach Anhang 3 Ziff. 3 bei ambulanten Korrekturen stationärer Leistungen.
4. Für die Durchführung eines einseitigen Eingriffs gemäss Ziff. 1 bei einer Pauschale, die beide Seiten um fasst, werden 75% der Pauschale verrechnet.
11 VVO TO USZ
813.155.1
5. In der ambulanten Tarifstruktur nichttarifierte Leistungen, die im engeren Zusammenhang mit Transplantationen stehen, werden nach den Ansätzen gemäss den gesamtschweizerisch geltenden Verträgen über die Fallabwicklung und Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Soliden Organen und hämatopoietischen Stammzellen abgegolten.
6. Für die freie Wahl einer Kaderärztin oder eines Kaderarztes wird ein Zuschlag gemäss §
13 TO USZ auf den Pauschalpreis der jeweiligen Leistung erhoben.
7. Für folgende nicht pa uschalierte Leistungen im ambulanten Bereich ergeben sich die Taxpunktwerte aus den nachfolgenden Tabellen: Laboruntersuchungen gemäss Analysenliste Paramedizinische Tarife (Physio-, Ergo-, Logotherapie, Ernährungs- und Diabetesberatung und Hebammen-Leistungen) Zürcher Schweizer Ausländische Patientinnen Patientinnen Patientinnen und Patienten und Patienten und Patienten Taxpunktwert
1.50
1.50
1.50
8. Zahnärztliche Leistungen Zürcher Schweizer Ausländische Patientinnen Patientinnen Patientinnen und Patienten und Patienten und Patienten Taxpunktwert
1.15
1.15
1.20
12
813.155.1 VVO TO USZ Anhang 3 Gebühren für stationäre Behandlungen (§
4 Abs. 4)
1. Die Fallpauschalen für stationäre Behandlungen gemäss §
14 Abs. 1 TO USZ in der Kategorie allgemeine Abteilung betragen (in Franken): Leistung Fallpauschale
1.1 Ästhetische Eingriffe und Behandlungen
1.1.1 Facelift total
12 000
1.1.2 Facelift partiell stationär
6 000
1.1.3 Nasenkorrektur einfach (Rhinoplastik Tip)
4 400
1.1.4 Rhinoplastik
8 000
1.1.5 Oberarmlift (beidseits)
7 000
1.1.6 Mammareduktionsplast ik (beidseits)
10 000
1.1.7 Mammaaugmentationsplast ik *, Mammadeformität *
7 500
1.1.8 Mammaimplantatewechsel *
7 500
1.1.9 * Brustimplantat (pro Implantat)
1 000
1.1.10 Reimplantation Prothesen
2 500
1.1.11 Mastopexie
8 000
1.1.12 Periareoläre Mastopexie
7 000
1.1.13 Subkutane Mastektomie (beidseits)
7 000
1.1.14 Abdominoplastik
10 000
1.1.15 Mini-Abdominoplastik
4 000
1.1.16 Oberschenkelstraffung (beidseits)
8 000
1.1.17 Narben-/Weichteilkorrektur mittel (in Vollnarkose)
6 000
1.1.18 Narben-/Weichteilkorrektur gross (in Vollnarkose)
8 000
1.1.19 Beltlipectomie
12 000
1.1.20 Lower Bodylift
14 000
1.1.21 Upper Bodylift
10 000
1.1.22 Eigenfettunterspritzung stationär
6 000
1.1.23 Cellulite Single Procedure Set
2 900
1.2 Gynäkologische Leistungen und Behandlungen
1.2.1 Laparoskopische Sterilis ation (Einzeleingriff)
1 900
1.2.2 Laparoskopische Sterilis ation (Zusatzeingriff)
950
13 VVO TO USZ
813.155.1 Leistung Fallpauschale
1.2.3 Sterilisation (bei gy näkologischen Laparoskopie- Eingriffen oder bei Kaiserschnitt)
200
1.2.4 Abdominale Sterilisation post partum
800
1.2.5 Einlage Spirale während geplanten Eingriffs
30
1.2.6 Einlage Implanon während geplanten Eingriffs
50
1.2.7 * Verrechnung von Spirale oder Implanon zusätzlich Preis je nach Modell
1.3 Kardiologische Leistungen und Behandlungen
1.3.1 Renale Symphatikusdenervation
13 000
1.4 Radiologische Leistungen und Behandlungen
1.4.1 O-Arm/Iso-C (CT-ähnliche Bildgebung), 1. Region
1 000
1.4.2 O-Arm/Iso-C pr o weitere Region
200
1.5 Gastroenterologische Leistungen und Behandlungen
1.5.1 Endobarrier (Implantat) Bei nichtoperativer Behandlung zur Gewichtsabnahme
4 600 Bei Eingriffen mit Implantaten we rden diese separat verrechnet.
2. Für die Durchführung eines einseitigen Eingriffs gemäss Ziff. 1 bei einer Pauschale, die beide Seiten um fasst, werden 75% der Pauschale verrechnet.
3. Für die Kombination mehrerer Eing riffe gemäss Ziff. 1 werden deren Taxen wie folgt verrechnet: a. Kombination mehrerer ästhetischer Eingriffe teuerster Eingriff zu 100% ab dem zweiten Eingriff zu 50% b. Kombination von Pflicht- und ästhetischen Leistungen in gleicher Körperregion Hauptleistung (Pflichtleistung) zu 100% erste zusätzliche Nichtpflichtleistung zu 75% zweite zusätzliche Nichtpflichtleistung zu 50%
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813.155.1 VVO TO USZ
4. Für die stationäre Korrektur eines am USZ durchgeführten ästhetischen Eingriffs gemäss Ziff. 3 werden 40% der betreffenden Fallpauschale nach Ziff. 3 verrechnet.
5. In SwissDRG unbewertete Transplantationsleistungen werden nach den Ansätzen gemäss den gesamtschweizerisch geltenden Verträgen über die Fallabwicklung und Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen im Zusammenhang mit der Transplantation von Soliden Organen und hämatopoietischen Stammzellen abgegolten.
6. Für die freie Wahl einer Kaderärz tin oder eines Kaderarztes wird ein Zuschlag gemäss §
15 TO USZ auf den Pauschalpreis der jeweiligen Leistung erhoben.
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