UNOPSBüroVbgV
DE - Deutsches Bundesrecht

Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung einer Zweigstelle des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienstleistungen (UNOPS) in Bonn

UNOPSBüroVbgV
Ausfertigungsdatum: 19.10.2023
Vollzitat:
"Verordnung zu der Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV) über die Errichtung einer Zweigstelle des Büros der Vereinten Nationen für Projektdienstleistungen (UNOPS) in Bonn vom 19. Oktober 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 299)"
Die V tritt gem. Art. 3 Abs. 3 an dem Tag außer Kraft, an dem die Vereinbarung außer Kraft tritt
Fußnote
(+++ Nachgewiesener Text noch nicht dokumentarisch bearbeitet +++)
Markierungen
Leseansicht