Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspitals Winterthur (813.165.1)
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Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspitals Winterthur

1 VVO TO KSW
813.165.1 Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspitals Winterthur (VVO TO KSW) (vom 7. Juli 2023)
1 ,
2 Die Geschäftsleitung des Kantonsspitals Winterthur, gestützt auf §
11 Ziff. 6 der Taxordnung über Leistungen und Gebühren des Kantonsspital Winterthur vom 7. Juli 2023 (TO KSW)
3 , beschliesst:
Tarife und Preise
für ambulante
Leistungen

§ 1.

Für ambulante Selbstzahlerinnen und Selbstzahler gemäss §
14 TO KSW gelten die folgenden Taxpunktwerte:
Tarife und Preise
für akutsoma
-
tische stationäre
Leistungen

§ 2.

Für akutsomatische stationäre Selbstzahlerinnen und Selbst zahler gemäss §
14 TO KSW gelten die folgenden Preise: Ärztliche Leistungen (TARMED) Spital- leis- tungen Labor Physio- therapie Ergo- therapie Logo- pädie Ernährung-/ Diabetes- beratung Stoma- beratung Neuro- psycho- logie Still- beratung/ Hebammen
Arznei- mittelliste
mit Tarif
Zahn-
arztleis-
tungen
1.50 1.50 1.50 1.50 1.50 1.50
1.50 1.50 1.50 1.50 1.50
1.50 Spitalleistungen allgemeine Abteilung, halbprivate und private Abteilung Schweizerische Patientinnen und Patienten sowie Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Ausland SwissDRG-Pauschale (Baserate für Kosten- gewicht 1.0) für Erwachsene und Kinder
1 Zusatzpreise halbprivate/private Abteilung Nachtpauschale Hotellerie & Komfort
2 Nachtpauschale Klinische Leistungen
2 Pauschale für ärztliche
Mehrleistungen
(Basispreis für
Kostengewicht 1.0) Akutsomatik Patientinnen und Patienten auf allen akutsomatischen Abteilungen
12 000 Patientinnen und Patienten auf der halbprivaten Abteilung
12 000
445
471
6 080 Patientinnen und Patienten
12 000
529
560
7 305 Die Preise sind in Franken.
1 SwissDRG ist die Abkürzung für «Swiss Diagnosis Related Group» bzw. «diagnosebezogene (Fall-)Gruppe». Bei einer DRG-Vergütung wird jeder Aufenthalt in einem Spital einer diagnosebezogenen Fallgruppe zugeteilt. Jede DRG-Fall- gruppe hat ein Kostengewicht, das mit dem erwähnten Basispreis multipliziert den Rechnungsbetrag ergibt. Basis ist die bei Austritt geltende SwissDRG-Version. Zusätzlich sind weitere Kosten für bestimmte hochteure Medi- kamente, Blutprodukte, Implantate und kostenintensive Behandlungen wie Hämo- und Peritonealdialysen möglich.
2 Beim Übertritt in die halbprivate oder private Abteilung wird der höhere Preis vom Übertrittstag an verrechnet.
2
813.165.1 VVO TO KSW Tarife und Preise für nicht soma tische stationäre Leistungen

§ 3.

Für nicht somatische stationäre Selbstzahlerinnen und Selbst
- zahler gemäss §
14 TO KSW gelten die folgenden Preise: Spitalleistungen allgemeine Abteilung, halbprivate und private Abteilung Schweizerische Patientinnen und Patienten sowie Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Ausland TARPSY-Pauschale (Baserate für Kosten- gewicht 1.0) für Erwachsene und Kinder
1 Zusatzpreise halbprivate/private Abteilung Nachtpauschale Hotellerie & Komfort
2 Nachtpauschale Klinische Leistungen
2 Pauschale für ärztliche Mehrleistungen (Basispreis für Kostengewicht 1.0) Psychiatrie Psychiatrische Abteilung Kinder klinik (TARPSY-Pauschale)
840 Patientinnen und Patienten auf der halbprivaten Abteilung
840
445
471
6 080 Patientinnen und Patienten auf der privaten Abteilung
840
529
560
7 305 Die Preise sind in Franken.
1 TARPSY ist das Tarifsystem für stationäre psychiatrische Leistungen, das nach dem gleichen Modell funktioniert wie SwissDRG (Kostengewicht der psychiatrischen Kostengruppe [PCG] multipliziert mit Basispreis).
2 Beim Übertritt in die halbprivate oder private Abteilung wird der höhere Preis vom Übertrittstag an verrechnet. Wartepatientinnen und -patienten allgemeine Abteilung, halbprivate und private Abteilung Schweizerische Patientinnen und Patienten sowie Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Ausland allgemeine Abteilung halbprivate Abteilung private Abteilung Nachsorge indiziert (Hotellerie / Betreuung)
1
288
336
384 Nachsorge nicht indiziert (Hotel lerie / Betreuung und Pflege)
2
450
580
708 Die Preise sind in Franken pro Tag.
1 Unter indizierter Nachsorge wird eine stationäre Behandlung ausserhalb des KSW verstanden, die aufgrund organi- satorischer Gründe (z.B. verzögerter Übertritt in ein Pflegeheim) nicht unmittelbar angetreten werden kann.
2 Unter nicht indizierter Nachsorge wird ein Aufenthalt im KSW aus persönlichen Gründen verstanden. Sozial indizierte Kindesschutzhospitalisation Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz in der Stadt Winterthur Schweizerische Patientinnen und Patienten A ufenthalt aus Schutzbedürftigkeit
488
635 Die Preise sind in Franken pro Tag.
3 VVO TO KSW
813.165.1
Preise für wei
-
tere Leistungen

§ 4.

Für weitere Leistungen gemäss §
15 TO KSW gelten die fol genden Preise: Spitalleistungen Thema Beschreibung Preis Kurse, Beratungen, Behandlungen und Therapien der Kliniken und Fachbereiche Preise zu individuellen Kurs-, Beratungs- und Therapie- angeboten der Kliniken und Fachbereiche gemäss Web- seite des KSW oder Offerte Leistungen für Begleitpersonen Betreuung eines Begleitkindes durch KSW-Per- sonal (inkl. Übernachtung mit Bettbenützung) Übernachtung eines Begleitkindes mit Bett- benützung mit Betreuung durch KSW-Personal Übernachtung eines Begleitkindes mit Bett- benützung mit Betreuung durch die Patientin oder den Patienten Übernachtung mit Bettbenützung im Zimmer Betreuung einer dementen Begleitperson (inkl. Übernachtung mit Bettbenützung) Familiensuite (1 Begleitperson und 1 Geschwisterkind): – allgemein versichert – halbprivat versichert – privat versichert – Aufpreis für 2. Geschwisterkind Frühstück Frühstück Kinderklinik Frühstück koscher Mittagessen Mittagessen Kinderklinik Abendessen Abendessen Kinderklinik Warme Mahlzeit koscher Fr. 310 pro Tag (inkl. Nacht) Fr. 100 pro Nacht Fr. 50 pro Nacht Fr. 75 pro Nacht Fr. 310 pro Tag (inkl. Nacht) Fr. 300 pro Nacht Fr. 150 pro Nacht Fr. 50 pro Nacht Fr. 50 pro Nacht Fr. 10 pro Essen Fr. 7.50 pro Essen Fr. 8.50 pro Essen Fr. 20 pro Essen Fr. 15 pro Essen Fr. 15 pro Essen Fr. 12.50 pro Essen Preis gemäss Bestellzettel Prothesen Prothesen, soweit es sich nicht um Implantate handelt, Materialien und andere Instrumente oder Gegenstände, die der Patientin oder dem Patienten mitgegeben werden Einstandspreis, zuzüglich Bewirtschaftungszuschlag von bis zu 20%, soweit nicht bereits durch die Pauschale bzw. die Entschädigung für die Basisleistung abgegolten
4
813.165.1 VVO TO KSW Spitalleistungen Thema Beschreibung Preis Arzneimittel bei Spitalaustritt mitgegebene Arzneimittel sowie von der Patientin oder dem Patienten gewünschte Arzneimittel, die nicht im Zusammenhang mit der Spitalbehandlung stehen Publikumspreis oder Ein- standspreis (zuzüglich 20%) oder Herstellungskosten (zuzüglich 20%) Fremdtransport Transporte zum KSW und weg vom KSW durch Dritte, wie Rettungsdienst, Taxi, Schweize- risches Rotes Kreuz usw. Rechnungsbetrag des Dritten Klinikschule Schulunterricht für Patientinnen und Patienten in der Kinderklinik Preise und Verrechnung gemäss den geltenden gesetzlichen Vorschriften Blutalkohol- untersuchungen Untersuchungszeit:
08.00–18.00 Uhr
18.00–08.00 Uhr Fr. 120 Fr. 240 Zeugnisse, Berichte und Gutachten soweit nicht in den Versicherungsleistungen enthalten nach TARMED oder den ver- einbarten oder empfohlenen marktüblichen Ansätzen Todesfallkosten Kosten im Zusammenhang mit einem Todesfall nach Aufwand Administrations-/Verwaltungsleistungen Thema Beschreibung Preis versäumte, unentschuldigte Konsultationen nicht wahrgenommene Termine, die nicht min- destens 24 Stunden im Voraus abgesagt wurden Fr. 30 bis Fr. 150, zuzüglich Kosten von Substanzen, die nicht wiederverwendet werden können Mahnungen und Betreibungen Mahnspesen Betreibungsspesen Debitorenverluste Löschung von Betreibungen Fr. 20 nach Aufwand nach Aufwand Fr. 30 Dolmetscher- leistungen Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die bei Bedarf für eine adäquate Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten hinzugezogen werden Fr. 60 bis Fr. 120 pro Stunde, zuzüglich Sachkosten
5 VVO TO KSW
813.165.1
1 OS 78, 406 ; Begründung siehe ABl 2023-09-01 . Vom Spitalrat genehmigt am
7. Juli 2023.
2 Inkrafttreten: 1. November 2023.
3 LS 813.165 . Weitere Leistungen Thema Beschreibung Preis alle weiteren Leistungen, die nicht gesondert in dieser VVO TO KSW geregelt sind Beispiele (keine abschliessende Aufzählung): – Reinigung der Privatwäsche – Instandstellung von Einrichtungen, welche die Patientin oder der Patient beschädigt hat – Reparaturen von persönlichen Gegenständen Fr. 60 bis Fr. 500 pro Stunde, zuzüglich Sachkosten
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