Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und -informatik in der Schweiz (VPTI)
Landratsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und - informatik in der Schweiz (VPTI) vom 25. November 2020 (Stand 2. Februar 2021) Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 Abs. 2 der Kantonsverfassung, beschliesst: Ziff. 1 1 Der Kanton Nidwalden tritt der Vereinbarung vom 15. November 2019 zwischen dem Bund und den Kantonen über die Harmonisierung und die gemeinsame Bereitstellung der Polizeitechnik und - informatik in der Schweiz (VPTI) 1 ) bei. Ziff. 2 1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung ge - mäss Art. 30 der Vereinbarung zu beschliessen, sofern diese nicht den Bestand der öffentlichrechtlichen Körperschaft betreffen. Ziff. 3 1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. 2 Er tritt gemäss Art. 24 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes 2 ) in Kraft 3 ) . 1) NG 912.6 2) NG 132.2 3) In Kraft seit 2. Februar 2021 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 25.11.2020 02.02.2021 Erlass Erstfassung A 2020, 2346; A 2021, 489 2
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 25.11.2020 02.02.2021 Erstfassung A 2020, 2346; A 2021, 489 3
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