ENTSCHÄDIGUNGEN für die nebenamtlichen Mitarbeiter des Veterinäramtes der Urkantone
816.273 ENTSCHÄDIGUNGEN für die nebenamtlichen Mitarbeiter des Veterinäramtes der Urkantone gültig ab 01.01.2011 1 1 OGS 2010, 67
alle Reihenaufträge und E inzelaufträge innerhalb 20 km Radius Grundtaxe (inkl.) je Bestand (einschliesslich Administration, Fahrzeitund Fahrtentschädigung) 45.00 Gang zu jedem weiteren Stall desselben Tierhalters / Tierhalterin im Umkreis von mehr als 200 m 10.00 Ein Grundtaxe (exkl.) je Bestand 20.00 Zeitaufwand für Logistik pro Minute (Fahrzeit , Marschzeit, ÖV) 1.80 Fahrspesen pro km 0.75 Billete öV Beleg Tätigkeiten Blutprobe 9.-- Entnahme von Nachgeburtsmaterial Behandlungen (z.B. Impfungen, Eingeben, Ohrmarke) 4.-- 1.10 Milch 8.-- 1.11 Sammelprobe Milch / Kot 1.12 Zeitaufwand für tierärztliche Tätigkeiten pro (an Werktagen zwischen 06.00 und 20.00 Uhr) 2.40 Kurse und Sitzungen, halbtägig- Kurse und Sitzungen, ganztägig- Zeitaufwand für amtliche Verrichtungen, je Stunde wird in Absprache mit dem Kantonstierarzt im Stundenansatz entschädigt: • Aufwand für tierärztliche Tätigkeiten (Behandlungen am Tier) Fr. 144.00 / h • Aufwand für Logistik (Besuchstaxe, Fahrzeit, Marschzeit,öV)
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