Landsgemeindebeschluss über den Beitritt zum Vertrag betreffend das Lehrerseminar Ri... (414.631)
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Landsgemeindebeschluss über den Beitritt zum Vertrag betreffend das Lehrerseminar Rickenbach

über den Beitritt zum Vertrag betreffend das Lehrerseminar Rickenbach vom 24. April 1977 1 Die Landsgemeinde des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 61 Ziffer 3 und Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , nach Kenntnisnahme der Botschaft des Regierungsrates, auf Antrag des Kantonsrates, beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt dem Vertrag betreffend das Lehrerseminar Rickenbach vom 26. August 1976 3 bei.
2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beitritt zu erklären und, falls veränderte Umstände dies erfordern, den Vertrag zu kündigen.
3. Über allfällige Erneuerungen des Vertrages beschliesst der Kantonsrat endgültig.
4. Der jährliche Beitrag für Schüler mit Wohnsitz im Kanton Obwalden, die das Lehrerseminar in Rickenbach bzw. die Unterseminarien Pfäffikon und Altdorf besuchen, fällt zu zwei Fünfteln zu Lasten des Kantons und zu drei Fünfteln zu Lasten der Wohnsitzgemeinde.
5. Die Schüler haben der Staatskasse an die Leistungen des Kantons einen Betrag zurückzuerstatten, der dem jeweiligen Schulgeld an der Kantonsschule in Sarnen entspricht.
6. Der Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat betreffend Beitragsleistungen an die Betriebskosten des Lehrerseminars Rickenbach und des Unterseminars Altdorf vom 28. Mai 1968 4 wird auf den 31. Dezember 1978 aufgehoben.
7. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 LB XVI, 31
2 LB XIII, 1
3 LB XVI, 27
4 LB XII, 95
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