GEBÜHREN für die Kunden des Veterinäramtes der Urkantone --> 816.272
816.232 GEBÜHREN Stand 1. November 2007 1 1 ABl 2007, 1775
Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines 1. Berechnungs basis .............................................................. 2 2. Kostenf aktor ........................................................................ 2 3. Spes en ................................................................................ 2 4. Zahlungs bedingun gen ......................................................... 3 II. Gebühren 1. Inspek tionen 3 2. Begutachtungen, Bewilli gungen, Zertif ikate ........................ 3 3. Fleischhy giene ................................................................... .3 I. Allgemeines 1. Berechnungsbasis Definitionen: Gebühren: Verrechnung hoheitlic her Tä tigkeiten als Vollzugsauftrag. Gebühren sind nicht mehrwertsteuerpflichtig. Berechnungen: • Gebühren werden nach Aufwandpunk ten (AP) berechnet. Ein Aufwandpunkt entspricht dem Arbeitsaufwand v on einer Minute. • Es wird unterschieden zwischen Aufw andpunkten für A dministration (Begutachtungen, Administrativarbeiten im Veterinäramt etc.) und Extern (Inspektionen, Kontrollen, Probeentnahmen, Aussendienst). • Gebühren ergeben sich aus den Aufwandpunkt en multipliz iert mit dem Kostenfaktor zuzüglich a llfällig en Laborkosten. 2. Kostenfaktor Gemäss Artikel 5 Konkordat setzt die Au fsichtskommission den Kostenfaktor fest. Es gelten die folgenden Kostenfaktoren: Kostenfaktor ‚Adminis tration’ KF Ad min 1.5 Kostenfaktor ,Extern’ KF Exter n = 2.2 Es gelten somit die folgenden Stundenans ätze: Stundenlohn Ad min = Fr. 90.--/Std. Stundenlohn Extern = Fr. 132.--/Std. Seite 2 von 5
Auto: Fr.-.70/k m Halbtagesentschädigung: Fr. 5.-- Mittag-/bzw . Nachtessen Fr. 20.- Übernacht ungen gemäss Hotelbeleg Porto, Telefon nach Aufwand 1. Kopie des Originals Fr. 1.- jede weitere Kopie Fr. --.30 4. Zahlungsbedinungen Zahlun gen sind 30 Ta ge nach Re chnungsste llun g fällig. Die erste Mahnung erfolgt 60 Tage nach Rec hnungsstellung. Die zweite Mahnung erfolgt 90 Tage nach Rechnungsstellung mit einer zusätzlichen Mahngebühr von Fr. 10.--. Die dritte Mahnung erfolgt 120 Tage nach Re chnungsstellun g mit einer zusätzlichen Mahngebühr von Fr. 20.--. Skontoabz üge sind nicht gestattet und werden nachbelastet. 5. Subsidiäre Regelung Soweit dies e Gebührenordnung keine abweichenden Regelungen vorsieht, finden die Bestimmungen der Gebührenordnung für die Verw altung und die Rechtspflege im Kanton Schwyz (SRSZ 173.111) für das administr ative Verwalt ungsverfah ren sinngemäss Anwendung. II. Gebühren 1. Inspektionen und Betriebskontrollen Die Erstins pektion/Bet riebskontrolle ist grundsätzlich kostenlos. Eine Gebühr kann trotzdem bei schweren Verstössen verrechnet werden. Für Nachkontrollen bei erneuten Beanst andungen wer den Minim algebühren erhoben: o Besuchsgebühr pausc hal 50 AP ( KF Extern ) o Administrationsgebühr 40 AP ( KF Ad min ) o Zeitaufwand vor Ort, je Viertelstunde 15 AP ( KF Extern ) Bei Zuwiderhandlungen gegen di Gebühren für den amtstierärzt lichen Zusatzaufwand erhoben: o Besuchsgebühr pausc hal 50 AP ( KF Extern ) o Administrationsgebühr 40 AP ( KF Ad min ) o Zeitaufwand vor Ort, je Viertelstunde 15 AP ( KF Extern ) 2. Begutacht ungen, Bew illigungen und Zertifikate Begutachtungen: o Besuchsgebühr pausc hal 50 AP ( KF Extern ) o Zeitaufwand nach 15 min, je Minute 1 AP ( KF Ad min ) (mind. 40 AP) Standardbewilligung o Besuchsgebühr pausc hal 50 AP ( KF Extern ) o Administrationsgebühr 40 AP ( KF Ad min ) Zeugniss e (Export, Import) Seite 3 von 5
3. Verw altungsaufw and Erlass von Verfügungen nach Ze itaufwand X AP ( KF Ad min ) Beweisabnahmen und Be weismassnahmen nach Zeitaufwan d X AP X AP ( KF Ad min ) Schreiben, Vorladungen, Anze igen Fr. 10.- bis 40.- Telefonate inkl. Aktennotiz nach Zeitaufwand X AP ( KF Ad min ) Ausfertigung von Original (Verfügungen) je ange- fangene Seite Fr. 15.- Barauslagen, Publikati onen nach Aufwand Expertisen nach Aufwand 4. Fleischhygiene, Gebühren der Schlach tbetriebe für Schlachttier- und Fleisch- untersuchungen der Fleischkontrolle ure, Feststellung des Schlachtge wichts 4.10 Schlachttieruntersuchung 4.11 Grundtaxe pro Gang 20.-- 4.12 Rindvieh älter als 6 Monate 4.-- 4.13 Schafe un d Ziegen älter als 12 Monate 3.-- 4.20 Fleischuntersuchung 4.22 Grossvieh, Pferde 8.-- 4.23 Kalb bis 6 Monate, S chw ein 6.-- 4.24 Schaf, Ziege 5.-- 4.25 Schw eine in Betrieben mit Schlachtstrasse mit mehr als 100`000 Schlachtungen 3.50 4.26 Anderes Schlachtvieh 5.-- 4.27 Hausgeflü gel, Hauskaninchen, Fische: nach Aufw and je Stunde 132.-- In Schlachtbetrieben w erden die Kosten für die Schlachttieruntersuchung und die Fleischko ntrolle nach Aufw and verrechnet, wenn: • Der Fleischkontrolleur ausserh alb der gemeinsam vereinbarten Termine aufgeboten w erden muss • Der Fleischkontrolleur ausserh alb der ordentlichen Arbeitszeiten aufgeboten w erden muss Seite 4 von 5
4.31 in Betrieben mit Hängebahn-Waage, je Tier 4.-- 4.33 Ohne Hängebahn-Waage, je Kleinvieh 4.-- 5. Viehhandel 5.10 Grundgebühren 5.11 Für den Handel mit Pferde n, Maultieren, Eseln und Grossvieh (Rindvieh über 3 Monate) 200.-- 5.12 Für den Handel mit Kleinvieh (Kälber unter 3 Monaten, Schafe, Ziegen, Schw eine) 100.-- 5.20 Umsatzgebühren 5.21 Für Pferde, Maultiere, Esel, je Tier 4.-- 5.22 Für Fohlen bis ein J ahr, je Tier 4.-- 1.-- 5.25 Für Schw eine 0.50 5.30 Kanzleigebühr für A usstellung des Viehhandelspat entes 20.-- Kautionsg ebühr gemäss Angab e des Viehhande lskonkord ates oder des SVV 6. Amtstierär ztliche Ko ntrolle (Blaue Kontrolle) 7.10 Grundgebühren 7.11 Nachkontrolle (Vollkontrolle ) mit grösse ren Mängeln 335.-- 7.12 Teilkontrolle mit grösseren Mängeln 236.-- Seite 5 von 5
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