Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Vollstreckung von Zivil... (240.31)
    CH - OW

    Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Vollstreckung von Zivilurteilen

    über den Beitritt zum Konkordat über die Vollstreckung von Zivilurteilen vom 17. November 1977 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
    1. Der Kanton Obwalden tritt dem Konkordat über die Vollstreckung von Zivilurteilen vom 10. März 1977 3 bei.
    2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zuhanden des Bundesrates die Beitrittserklärung abzugeben.
    1 LB XVI, 76
    2 LB XIII, 1
    3 LB XVI, 73
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