KREDITBESCHLUSS zu einem Kantonsbeitrag für den Betrieb des Didaktischen Zentrums Uri
KREDITBESCHLUSS zu einem Kantonsbeitrag für den Betrieb des Didaktischen Zentrums Uri (vom 25. März 1996; Stand am 28. Juni 1996) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe d der Kantonsverfassung 1 , beschliesst: I. Der Kreditbeschluss vom 12. April 1989 zu einem Kantonsbeitrag für den Betrieb des Didaktischen Zentrums Uri wird aufgehoben und durch folgen - den Beschluss ersetzt:
Artikel 1
1 An die Betriebskosten des Didaktischen Zentrums Uri leistet der Kanton ab 1999 einen jährlichen Beitrag von 80 000 Franken. Der 1995 geltende Kantonsbeitrag erhöht sich schrittweise bis auf 80 000 Franken, und zwar so: Kantonsbeitrag für 1996 Fr. 60 000 Kantonsbeitrag für 1997 Fr. 70 000 Kantonsbeitrag für 1998 Fr. 75 000 Kantonsbeitrag für 1999 Fr. 80 000
2 Dieser jährliche Betriebsbeitrag ist insbesondere für den anfallenden Miet - zins und für die Besoldung des Leiters des Didaktischen Zentrums zu verwenden.
3 Der Betriebsbeitrag ist jährlich in den Staatsvoranschlag aufzunehmen.
Artikel 2 Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Betriebsbeitrag alle zwei Jahre gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (Stand Dezember 1999)
der Teuerung anzupassen, erstmals per 1. Januar 2001.
1 RB 1.1101 1
II. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Er tritt nach Ab - lauf der Referendumsfrist oder nach seiner Annahme in der Volksab - stimmung sofort in Kraft. 2 Im Namen des Landrates Der Präsident: Rinaldo Deplazes Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber
2 in Kraft seit 28. Juni 1996
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