Regierungsratsbeschluss über das Abbau- und Deponiekonzept als kantonale Planungsgrun... (710.42)
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Regierungsratsbeschluss über das Abbau- und Deponiekonzept als kantonale Planungsgrundlage

über das Abbau- und Dep oniekonzept als kantonale Planungsgrundlage vom 26. April 2005 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 4 Buchstabe c des Baugesetzes vom 12. Juni 1994 2 , beschliesst:
1. Das Abbau- und Deponiekonzept 2005 wird mit Wirkung ab
1. September 2005 als massgebende kantonale Grundlage für die Richtplanung festgelegt.
2. Das Abbau- und Deponiekonzept 2005 kann beim kantonalen Amt für Wald und Raumentwicklung oder über das Internet eingesehen werden.
3. Dieser Beschluss ist dem Kantonsrat zur Kenntnis zu bringen. 3
1 ABl 2005, 875
2 GDB 710.1
3 Vom Kantonsrat gestützt auf Art. 3 Bst. a BauG Kenntnis genommen am 1. Juli 2005
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