REGLEMENT über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung (20.2216)
    CH - UR

    REGLEMENT über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung

    REGLEMENT über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversiche - rung (vom 25. Juli 1983 1 ; Stand am 14. März 2009) Der Regierungsrat des Kantons Uri, beschliesst:

    Artikel 1 Änderung bisherigen Rechts

    1 Nachstehende Erlasse werden wie folgt geändert: ...
    2

    Artikel 2 Aufhebung bisherigen Rechts

    Nachstehende Erlasse werden aufgehoben:
    1. Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Schiedsge - richt zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen SUVAL und Ärzten und Apothekern.
    2. Regierungsratsbeschluss vom 3. August 1917 betreffend Entgegen - nahme von Unfallmeldungen zuhanden der SUVAL.
    3. Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 1918 betreffend Feststellung von Tatbestand, Ursachen und Folgen eines Unfalles.

    Artikel 3 Inkrafttreten

    1 Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.
    2 Wird die Verordnung über die Einführung der Bundesgesetzgebung über die Unfallversicherung 3 nicht rechtskräftig, fällt es dahin. Im Namen des Regierungsrates Der Landammann: Hansheiri Dahinden
    1 AB vom 28. September 1993
    2 Die Änderungen wurden in die entsprechenden Erlasse eingefügt.
    3 RB 20.2215 1
    Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber
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