Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Vereinbarung über ein gemeinsames regionales Arbeitsvermittlungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden
betreffend Genehmigung der Vereinbarung über ein gemeinsames regionales Arbeitsvermittlungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden vom 29. Februar 1996 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst:
1. Der Vereinbarung über ein gemeinsames Arbeitsvermittlungszentrum der Kantone Obwalden und Nidwalden vom 15. Januar 1996 3 wird zugestimmt.
2. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt und ermächtigt, die Vereinbarung veränderten Verhältnissen anzupassen oder zu kündigen.
1 LB XXIV, 5
2 LB XIII, 1
3 LB XXIV, 1
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