Regierungsratsbeschluss über den Tarifvertrag betreffend Taxpunktwert sowie Kontrolle und Steuerung von Leistungen und Kosten der Ärzte
                            OGS 2008, 35 Regierungsratsbeschluss über den Tarifvertrag betreffend Taxpunktwert sowie Kontrolle und Steuerung von Leistungen und Kosten der Ärzte vom 15. April 2008 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt    auf    Artikel 46    Absatz 4    des    Bundesgesetzes    über    die Krankenvers icherung (KVG) vom 18. März 1994 2 , beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            Genehmigung des Tarifvertrags Der  Tarifvertrag  betreffend  Taxpunktwert  sowie  Kontrolle  und  Steuerung von  Leistungen  und  Kosten  zwischen  santésuisse  Zentralschweiz,  dem Verband der Urner Ärz te und der Unterwaldner Ärztegesellschaft wird mit Gültigkeit ab 1. Januar 2008 genehmigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            Einsichtnahme Der Tarifvertrag kann bei der Staatskanzlei einge sehen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3
                            Aufhebung bisherigen Rechts Der     Regierungsratsbeschluss     über     den     Tarifvert rag     betreffend Taxpunktwert sowie Kontrolle und Steuerung von Leistungen und Kosten vom 5. September 2006 3 wird aufgehoben. Dieser Beschluss tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2008 in Kraft. 1 OGS 2008, 35 2 SR 832.10 3 OGS 2006, 66