Regierungsratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung ab 2005
über den Beitritt zur Interkantonalen Fachhoch- schulvereinbarung ab 2005 vom 7. September 2004 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Ziffer 3 des Kantonsratsbeschlusses über den Beitritt zur Inter- kantonalen Fachhochschulvereinbarung vom 26. März 1999 2 , beschliesst:
1. Der Kanton Obwalden tritt der erneuerten Interkantonalen Fachhoch- schulvereinbarung (FHV) ab 2005 vom 12. Juni 2003 3 bei.
2. Den jährlichen Beitrag für Studierende mit Wohnsitz im Kanton Obwal- den, die eine Fachhochschule besuchen, trägt der Kanton.
3. Das Bildungs- und Kulturdepartement wird mit dem Vollzug beauftragt.
1 ABl 2005, 998
2 GDB 415.411
3 GDB 415.41
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