Landratsbeschluss über den Gesamtbeschäftigungsgrad der Präsidien am Kantonsgericht (261.12)
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Landratsbeschluss über den Gesamtbeschäftigungsgrad der Präsidien am Kantonsgericht

Landratsbeschluss über den Gesamtbeschäftigungsgrad der Präsidien am Kantonsgericht vom 9. Juni 2010 (Stand 1. Dezember 2022) Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 7 und 130 des Gesetzes vom 9. Juni 2010 über die Ge - richte und die Justizbehörden (Gerichtsgesetz, GerG) 1 ) , beschliesst: Ziff. 1 1 Der Gesamtbeschäftigungsgrad der Präsidien am Kantonsgericht be - trägt insgesamt höchstens 350 Stellenprozente. * 2 Der Landrat legt bei der Wahl den Beschäftigungsgrad der einzelnen Präsidien fest. 3 Das Landratsbüro kann den Beschäftigungsgrad der Präsidien mit de - ren Zustimmung ändern. Die Summe der Beschäftigungsgrade bleibt dabei unverändert. Ziff. 2 1 Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Inkrafttretens des Gerichts - gesetzes 2 ) sofort in Kraft. 2 Die erstmalige Wahl der Präsidien gestützt auf diesen Beschluss er - folgt auf den 1. Januar 2011. 1) NG 261.1 2) NG 261.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 09.06.2010 09.06.2010 Erlass Erstfassung A 2010, 1092 30.11.2022 01.12.2022 Ziff. 1 Abs. 1 geändert 2022-033 2
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 09.06.2010 09.06.2010 Erstfassung A 2010, 1092 Ziff. 1 Abs. 1 30.11.2022 01.12.2022 geändert 2022-033 3
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