REGIERUNGSRATSBESCHLUSS betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen
1 REGIERUNGSRATSBESCHLUSS betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen (RRB vom 22. November 1902; Stand am 1. Januar 2007) In Nachachtung der Bestimmungen des Artikels 44 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1902 über die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen 1 , das am 1. Februar 1903 in Kraft tr itt, werden als Lokalbehörden, welche die Streitigkeiten über die Beseitigung der Baumäste, die eine bestehende Lei- tung gefährden oder stören, endgültig zu entscheiden haben, die Gemein- deräte bezeichnet. ___________
1 BS 4/775
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