Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule
Ausführungsbestimmungen über die Stundentafel für die Volksschule vom 1. September 2015 (Stand 1. August 2017) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 91 und Art. 121 Absatz 3 Buchstabe c des Bildungsge setzes vom 16. März 2006 1 ) , beschliesst:
Art. 1
Stundentafel für die Volksschule 1 Für die Volksschule gilt die Stundentafel gemäss Anhang. Sie bestehen aus der Teilstundentafel für den Kindergarten und die Primarschule (An hang 1) sowie der Teilstundentafel für die Orientierungsschule (Anhang 2).
Art. 2
Vollzugsrichtlinien 1 Das Bildungs- und Kulturdepartement kann die notwendigen Vollzugs richtlinien erlassen, insbesondere zu den einzelnen Fächern, zu den Wahlfächern, zur Unterrichtszeit und -organisation, zur Stundenplange staltung, zu den Dispensationen und zur musikalischen Grundschulung.
Art. 3
Übergangsbestimmungen 1 Das Bildungs- und Kulturdepartement hat für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2017/18 die 6. Primarschule oder die 1. Orientierungs schule besuchen, Vollzugsrichtlinien für das Tastaturschreiben zu erlas sen. 1) GBD 410.1 OGS 2015, 45 und 47
Art. 4
Wirkungsüberprüfung 1 Das Bildungs- und Kulturdepartement hat die Stundentafel für die Volks schule fünf Jahre nach Inkraftsetzung, d.h. im Schuljahr 2022/23, auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und dem Regierungsrat anschliessend Bericht zu erstatten und allenfalls Anträge zu unterbreiten. Informationen zum Erlass Ursprüngliche Fundstelle: OGS 2015, 45, OGS 2015, 47 Ursprüngliches Inkrafttreten: 1. August 2015 2
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 01.09.2015 01.08.2017 Erlass Erstfassung OGS 2015, 45 und 47 3
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 01.09.2015 01.08.2017 Erstfassung OGS 2015, 45 und 47 4
Anhang 1: Stundentafel für den Kindergarten KG und die Primarschule PS Zyklus 1 Zyklus 2 Klasse Fachbereiche Fächer KG 1 2 3 4 5 6 Total PS Sprachen Deutsch 5 5 5 5 6 6 32 Englisch 3 3 2 2 10 Französisch 3 3 6 Mathematik Mathematik 5 5 5 5 5 5 30 Natur, Mensch, Gesellschaft Natur, Mensch, Gesellschaft 5 5 5 5 6 6 32 Gestalten Bildnerisches Gestalten. 2 2 2 2 2 2 12 1) Textiles und Te chnisches Gestalten 2 2 2 2 2 2 12 Musik Musik 2 2 2 2 1 1 10 Bewegung und Sport Bewegung und Sport 2) 3 3 3 3 3 3 18 Total 19 24 24 24 27 27 30 30 162 3) Konfessioneller Religionsunterricht 1 1 1 1 1 5 1) Im Fach Textiles und Technisches Gestalten wird der Unterricht i.d.R. in Halbklassen geführt. 2) Im Kindergarten ist mindestens eine Lektion Bewegung und Sport in der Sporthalle durchzuführen. 3) Summe ohne Kindergarten- Lektionen.
Anhang 2: Stundentafel für die Orientierungsschule OS Zyklus 3 Klasse Fachbereiche Fächer 7 8 9 Wahl pflicht 1) Total OS Sprachen Deutsch 5 5 5 15 Englisch 2 2 3 6) 4 - 7 Französisch 3 3 3 6) 6 - 9 Mathematik Mathematik 6 6 6 18 Natur, Mensch, Gesellschaft Natur und Technik 3 2 3 2 7) 8 - 10 Räume, Zeiten, Gesellschaften 3 3 3 9 Lebenskunde 2 )Ethik, Religionen, Gemeinschaft Berufliche Orientierung 2 3 1 6 Wirtschaft, Arbeit, Haushalt 3) 2 4 2 7) 6 – 8 Gestalten Bildnerisches Gestalten 2 2 5) 2 7) 2 - 6 Textiles und Te chnisches Gestalten 4) 3 2 7) 3 - 7 Musik Musik 1 1 2 7) 2 - 4 Bewegung und Sport Bewegung und Sport 3 3 3 9 Medien und Informatik 1 1 2 7) 2 - 4 Projektunterricht und Abschlussarbeit 2 2 6) 105 106 36 35 23 8 - 6 7) Konfessioneller Religionsunterricht 1 1 1 3 1) Die Schule ist verpflichtet, die Fächer aus dem Wahl pflicht bereich zu führen, wenn sich 6 Lernende dafür interessieren. 2) Im Fach « Lebenskunde » werden Kompetenzen gemäss dem Lehrplan Ethik, Religionen, Gemeinschaft und dem Modullehrplan Berufliche Ori entierung gefördert. Für die « Berufliche Orientierung » sind während der drei Schuljahre in der Orientierungsschu- 3) « Wirtschaft, Arbeit, Haushalt » : In der 8. und 9. Klasse wird für den Bereich der Nahrungszubereitung der Unterricht i.d.R. im Halbklassenunterricht geführt. Im 7. Schuljahr ist der Unterricht ohne Nahr ungszubereitung zu planen und im Klassen unterricht zu führen. 4) Im Fach « Textiles und Technisches Gestalten » wird der Unterricht i.d.R. in Halbklassen geführt. 5) Gestalten». 6) Im 9. Schuljahr muss mindestens eine Fremdsprache belegt werden. 7) Schülerinnen und Schüler wählen im 9. Schuljahr 8 Lektionen aus « Wirtschaft, Arbeit, Haushalt »; «Textile s und Technische s Gestalten» ; «Bildnerisches Gestalten» ; «Musik »; «Natur und Technik »; «Medien und Informatik ». Falls beide Fremdsprachen gewählt werden, müssen nur 6 weitere Lektionen aus dem Wahlbereich gewählt werden.
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