Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend das Lohnsystem und die Entlöhnung (Anhang 1: Kriterien und Merkmale für die Funktionsbewertung)
Entlöhnungsverordnung Anhang 1 Stand: 1. Januar 2021 15 Anhang 1 1 Kriterien und Merkmale für die Funktionsbewertung Ausbildung und Weiterbildung (Bewertung bis 120 Punkte) 1. Minimale Schulbildung / kurze Einarbeitung / Anlehre 2. Eidgenössisches Berufsattest (EBA) 3. Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) 4. Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) zuzüglich Fachausweis 5. Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) zuzüglich eidgenössisches Dip- lom / Bachelor-Abschluss 6. Bachelor zuzüglich Weiterbildungsmaster oder Konsekutivmaster 7. Konsekutivmaster zuzüglicher weiterführender Ausbildung wie Anwaltsdip- lom, Weiterbildungsmaster Notwendige funktionsrelevante Erfahrungen (Bewertung bis 65 Punkte) 1. Keine bis 2 Jahre 2. Ab 2 Jahre bis weniger als 5 Jahre 3. Ab 5 Jahre bis weniger als 8 Jahre 4. 8 Jahre und mehr Kommunikationsfähigkeit (Bewertung bis 74 Punkte) Flexibilität der Kommunikation Schwierigkeitsgrad der Botschaft Sprachen 1. mehrheitlich Standardisierte Kommunikation keine speziellen Anforderungen mündliche Kenntnisse in Deutsch ausreichend 2. Kommunikation teilweise an die Empfänger anzu- passen im Rahmen solider Berufspraxis solide mündliche und schriftliche Kenntnissse in Deutsch erforderlich 3. häufig Flexibilität in der Kommunikation gefor- dert hohe Anforderungen zusätzliche mündliche Kenntnisse von mindstens einer Fremdsprache 4. in der Kommunikation erforderlich: Ständig wechselnde Themen und Empfänger sehr hohe Anforderungen mindestens eine F remdsprache in Wort und Schrift
Anhang 1 Entlöhnungsverordnung 16 Körperliche Beanspruchung (Bewertung bis 74 Punkte) 1. Gering / wechselnde Positionen mit leichter Körperbelastung 2. Arbeitsführung oft stehend / dauernde mittlere Körperbelastung 3. Erhebliche Körperbelastung über längere Zeit oder starke kurzzeitige Belas- tungen 4. Starke Körperbelastung über längere Zeit Umfang, Vielfalt des Aufgabenbereichs (Bewertung bis 111 Punkte) 1. Gering / enges Gebiet 2. Homogene Materie 3. Mittel / innerhalb eines Berufsgebiets 4. Auch Zusatz- oder benachbarte Gebiete 5. Hoch / heterogener Aufgabenkomplex 6. Sehr hoch / verschiedenste Disziplinen Bestimmtheit der Aufgabenerledigung (Bewertung bis 74 Punkte) 1. Arbeitsausführung nach klaren Vorgaben / eindeutige Handlungsabläufe 2. Arbeitsausführung nach bekannten Regeln beziehungsweise Handlungsab- läufen 3. Arbeitsausführung nach generellen beziehungsweise vielfältigen Grundla- gen 4. Arbeitsausführung im Rahmen von Grundsätzen, Richtlinien und Usanzen Schwierigkeitsgrad der Entscheidungssituationen (Bewertung bis 74 Punkte) 1. Keine eigentlichen Entscheide treffen 2. Beurteilungselemente und Folgen der Entscheide klar / Entscheide wieder- holen sich häufig 3. Entscheide basieren zum Teil auf ungewissen Annahmen / Erfahrungswerte bekannt 4. Entscheide sind im allgemeinen komplex und häufig neuartig Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit (Bewertung bis 74 Punkte) Planung Ausführung 1. keine besondere Planungs-schwie- rigkeit wenig schwierige Ausführung 2. gute kurzfristige Planung notwendig Ausführung erfordert vertiefte Berufskenntnisse 3. organisatorische Planung mit ei- nem Zeithorizont von bis zu eini- gen Monaten notwendig Ausführung schwieriger Aufgaben und Tätigkeiten 4. komplexe Planung mit einem Zeit- horizont von einem bis mehreren Jahren notwendig Ausführung komplexer Aufgaben
Entlöhnungsverordnung Anhang 1 Stand: 1. Januar 2021 17 Ausführungsverantwortung und Fachverantwortung (Bewertung bis 111 Punkte) 1. Keine oder sehr geringe Verantwortung / unmittelbare Kontrollen durch vor- gesetzte Person 2. Verantwortung für Sorgfalt beziehungsweise Sachmittel / häufige Kontrollen durch vorgesetzte Person 3. Verantwortung für (formale) Richtigkeit beziehungsweise Sachmittel mit er- höhtem finanziellen Wert / gelegentliche Kontrollen durch vorgesetzte Per- son 4. Verantwortung für fachliche Richtigkeit beziehungsweise Finanz- oder Sachmittel mit erheblichem finanziellen Wert 5. Grosse Verantwortung für fachliche Richtigkeit beziehungsweise Finanz- o- der Sachmittel mit erheblichem finanziellen Wert / Verantwortung für grosse Projekte 6. Integrierte Qualitäts- und Finanz- beziehungsweise Ressourcenverantwor- tung für Leistungen mit zentraler Bedeutung für die gesamte Verwaltung Führungsverantwortung und Durchsetzung (Bewertung bis 111 Punkte) 1. Reine Ausführungsverantwortung 2. Keine direkte Führungsverantwortung (lediglich indirekte oder temporäre Führungsverantwortung) 3. Führungsverantwortung vorhanden / Folgen sofort feststellbar / wenige Un- terstellte 4. Mittel / gut überblickbar / mehrere Unterstellte 5. Hoch / Überblick nicht leicht / viele Unterstellte 6. Sehr hoch / komplexer Führungsbereich / Überblick anspruchsvoll Arbeitsbedingungen: Umwelt, Arbeitszeit, sonstige Erschwernisse (Bewertung bis 56 Punkte) 1. Im allgemeinen gute Arbeitsbedingungen 2. Häufige, manchmal starke Beeinträchtigung 3. Dauernd starke Beeinträchtigung Stresseinflüsse (Bewertung bis 56 Punkte) 1. Im allgemeinen keine Stresseinflüsse 2. Häufig / manchmal stark 3. Dauernd ____________________ 1 Fassung gemäss Regierungsratsbeschluss vom 17. November 2020, A 2020, 2294; in Kraft seit 1. Januar 2021
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