Regierungsratsbeschluss über die Anerkennung der neuen Form der amtlichen Vermessung... (214.221)
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Regierungsratsbeschluss über die Anerkennung der neuen Form der amtlichen Vermessung für das Siedlungs- und Berggebiet

214.221 Regierungsratsbeschluss über die Anerkennung der neuen Form der amtlichen Vermessung für das Siedlungs- und Berggebiet vom 17. Juli 1995 1 Der Regierungsrat, in Ausführung von § 1 Abs. 2 Ziff. 5 der Einführungsverordnung zur Bundesgesetzgebung über die Grundbuchvermessung 2 , beschliesst:
1 . Die neue Form der amtlichen Vermessung (AV 93) für das Siedlungs- und Berggebiet (exklusive Landwirtschaftsgebiet) im Kanton Nidwalden wird per 1. Juli 1995 anerkannt. Die Pläne der amtlichen Vermessung, insbesondere die Liegenschaftsgrenzen, geniessen damit den öffentlichen Glauben des Grundbuchs.
2 . Das Grundbuchamt wird ermächtigt, den Eigentümern die neu ermittelten Parzellenflächen mitzuteilen und ab sofort auf Anfragen über Parzellen die neu geltenden Werte auszugeben.
3 . Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft; er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.
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