Verordnung über die Aussen- und Strassenreklame (Anhang: Gebührentarif für Gemeinden)
Reklameverordnung Anhang Stand: 1. Januar 2016 17 Gebührentarif für Gemeinden Die Behandlungsgebühr der Gemeinden für Reklamegesuche beträgt: 1. bei einem Entscheid , ohne dass ein Au- genschein durchgeführt werden muss Fr. 20.- bis 2. bei einem Entsche id, der einen Augen- schein erforderlich macht Fr. 50.- bis
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