Ausführungsbestimmungen zur übergangsrechtlichen Ergänzung des Steuergesetzes an das... (641.424)
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Ausführungsbestimmungen zur übergangsrechtlichen Ergänzung des Steuergesetzes an das Steuerharmonisierungsgesetz (Vereinfachung bei der Besteuerung von Lotteriegewinnen)

Ausführungsbestimmungen zur übergangsrechtlichen Ergänzung des Steuergesetzes an das Steuerharmonisierungsgesetz (Vereinfachung bei der Besteuerung von Lotteriegewinnen) vom 20. August 2013 (Stand 1. Januar 2014) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 72 Absatz 3 und Artikel 72p des Steuerharmonisie rungsgesetzes vom 14. Dezember 1990 (StHG), beschliesst: 1. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Zweck und Gegenstand 1 Diese Ausführungsbestimmungen bezwecken die vorläufige Anpassung des kantonalen Steuergesetzes vom 30. Oktober 1994 (StG) an das Steu erharmonisierungsgesetz des Bundes.

Art. 2

Ausführungsvorschriften des Bundessteuerrechts 1 Für die Anwendung der nachstehenden Bestimmungen gelten die Aus führungsvorschriften des Bundessteuerrechts sinngemäss. 2. Änderung des StHG betreffend der Vereinfachung bei der Besteuerung von Lottogewinnen vom 15. Juni 2012

Art. 3

Steuerbare übrige Einkünfte 1 Steuerbar sind auch die einzelnen Gewinne von über Fr. 1 000.– aus ei ner Lotterie oder einer lotterieähnlichen Veranstaltung. OGS 2013, 40

Art. 4

Steuerfreie Einkünfte 1 Steuerfrei sind die einzelnen Gewinne bis zu einem Betrag von Fr. 1 000.– aus einer Lotterie oder einer lotterieähnlichen Veranstaltung.

Art. 5

Allgemeine Abzüge 1 Von den einzelnen Gewinnen aus Lotterien oder lotterieähnlichen Ver anstaltungen (Art. 3 dieser Ausführungsbestimmungen) werden 5 Pro zent, jedoch höchstens Fr. 5 000.–, als Einsatzkosten abgezogen.

Art. 6

Geltungsdauer 1 Diese Ausführungsbestimmungen gelten solange, bis das kantonale Recht im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angepasst ist.

Art. 7

Übergangsbestimmung 1 Die zeitliche Anwendbarkeit der Bestimmungen des 2. Abschnitts richtet sich nach den Ausführungsvorschriften des Bundessteuerrechts. 2
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 20.08.2013 01.01.2014 Erlass Erstfassung OGS 2013, 40 3
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 20.08.2013 01.01.2014 Erstfassung OGS 2013, 40 4
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