REGLEMENT über die Bildung der Spruchkörper der verwaltungsrechtlichen Abteilung des Obergerichts
                            REGLEMENT  über die Bildung der Spruchkörper der verwaltungsrechtlichen  Abteilung des Obergerichts  (vom 27.  November  2019; Stand am 1.  Januar  2020)  Das Obergericht des Kantons Uri,  gestützt auf Artikel  8c des Gesetzes vom 1.  Juni  1995 über die Organisation  der richterlichen Behörden (Gerichtsorganisationsgesetz [GOG])  1  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Bildung der Spruchkörper
                            1  Die Verwaltungsrechtliche Abteilung entscheidet in der Regel in der Beset  -  zung mit drei Richtern oder Richterinnen (Spruchkörper), soweit die beson  -  dere Gesetzgebung nichts anderes vorsieht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Abteilung gliedert sich in zwei Rechtsprechungsteams (Kammern). Die  erste Kammer behandelt Geschäfte mit gerader Geschäftslaufnummer, die  zweite Kammer behandelt Geschäfte mit ungerader Geschäftslaufnummer.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Konnexe Fälle werden in der Regel von der gleichen Kammer beurteilt.  Die numerisch tiefste Geschäftslaufnummer bestimmt die Kammer.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Die Abteilung bildet die Kammern und regelt die Stellvertretung in einer  internen Weisung.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Inkrafttreten
                            Dieses Reglement tritt am 1.  Januar  2020 in Kraft.  Im Namen des Obergerichtes  Der Präsident: Rolf Dittli  Der Gerichtsschreiber: Matthias Jenal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   RB 2.3221  1