KONKORDAT über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
KONKORDAT über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen 1 (vom 15. November 2007 2 ; Stand am 1. Januar 2010)
1 Gestützt auf Art. 1c i.V.m. Art. 3 Abs. 4 des Reglements vom 20. Juni 1983 über das Amtsblatt und das Rechtsbuch (RB 3.1311) wird dieser Erlass durch Verweis veröffent - licht; er wird nicht ins Rechtsbuch aufgenommen. Der betreffende Rechtserlass befindet sich unter www.kkjpd.ch unter der Rubrik Themen – Hooliganismus.
2 Beitritt des Kantons Uri durch LRB vom 8. April 2009, in Kraft gesetzt auf den 1. Janu - ar 2010 (AB vom 17. April 2009). 1
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