Ausführungsbestimmungen über die Beurteilung von Schadenersatzansprüchen für vorbere... (760.211)
    CH - OW

    Ausführungsbestimmungen über die Beurteilung von Schadenersatzansprüchen für vorbereitende Handlungen im Enteignungsverfahren

    über die Beurteilung von Schadenersatzansprüchen für vorbereitende Handlungen im Enteignungsverfahren vom 13. September 2005 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel 15 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Enteignung vom 20. Juni 1930 2 , gestützt auf Artikel 75 Ziffer 1 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 3 , beschliesst:

    Art. 1

    Zuständigkeit Die Schätzungskommission in Enteignungssachen ist zuständig für die Beurteilung von Schadenersatzansprüchen für vorbereitende Handlungen im Sinne von Art. 15 des Bundesgesetzes über die Enteignung 4 .

    Art. 2

    Inkrafttreten Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Oktober 2005 in Kraft.
    1 ABl 2005, 1145
    2 SR 711
    3 GDB 101
    4 SR 711
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