Ausführungsbestimmungen über das Schätzungsreglement
Ausführungsbestimmungen über das Schätzungsreglement vom 4. Oktober 1988 (Stand 1. Januar 1989) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 23 der Schätzungs- und Grundpfandverordnung vom 3. Juli 1986 1 ) , beschliesst:
Art. 1
Schätzungsreglement 1 Es wird ein Reglement für die Schätzung der landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke (Schätzungsreglement) erlassen. 2 Die im Schätzungsreglement enthaltenen Richtlinien, Normen und An sätze sind für die Schätzungsorgane verbindlich.
Art. 2
Veröffentlichung 1 Das Schätzungsreglement wird als Sonderdruck herausgegeben. 2 Der Sonderdruck kann zum Selbstkostenpreis bei der Staatskanzlei oder beim Sekretariat für Grundstückschätzungen bezogen werden.
Art. 3
Aufhebung bisherigen Rechts 1 Die Richtlinien über die Schätzung der Grundstücke vom 18. März 1980 2 ) werden aufgehoben.
Art. 4
Inkrafttreten 1 Diese Ausführungsbestimmungen und das Schätzungsreglement treten am 1. Januar 1989 in Kraft. 1) OGS 1986, 118 2) OGS 1980, 42 OGS 1989, 89
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 04.10.1988 01.01.1989 Erlass Erstfassung OGS 1989, 89 2
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 04.10.1988 01.01.1989 Erstfassung OGS 1989, 89 3
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