KREDITBESCHLUSS zur Übernahme des Betriebsdefizits des Vereins «Damenschneiderinnen-Atelier Uri»
KREDITBESCHLUSS zur Übernahme des Betriebsdefizits des Vereins «Damenschneiderinnen-Atelier Uri» (vom 24. April 1985; Stand am 1. Januar 2007) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe d der Kantonsverfassung 1 , beschliesst: I.
1 Der Kanton übernimmt das jährliche Defizit, das dem Verein «Damen- schneiderinnen-Atelier Uri» durch den Betrieb des Damenschneiderinnen- Ateliers entsteht. Absatz 3 bleibt vorbehalten.
2 Das jährliche Defizit ergibt sich, nachdem vom jährlichen Betriebsaufwand die Beiträge des Bundes sowie Dritter und die erwirtschafteten Einnahmen aus dem Atelierbetrieb abgerechnet worden sind.
3 Der jährliche Kantonsbeitrag darf 100 000 Franken nicht übersteigen. 2 II. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Er tritt nach Ab- lauf der Referendumsfrist oder nach seiner Annahme in der Volksabstim- mung sofort in Kraft 3 . Im Namen des Landrates Der Präsident: Oswald Ziegler Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber ___________
1 RB 1.1101
2 Fassung gemäss LRB vom 14. Dezember 1994, in Kraft seit 24. März 1995
3 Nach Ablauf der Referendumsfrist am 1. August 1985 in Kraft getreten. 1
Feedback