Monitoring Gesetzessammlung

Vollzugsverordnung zum Gesetz über die sparsame Energienutzung und die Förde... (641.11_Anhang_6)

CH - NW

Vollzugsverordnung zum Gesetz über die sparsame Energienutzung und die Förde... (641.11_Anhang_6)

Vollzugsverordnung zum Gesetz über die sparsame Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energien (Anhang 6: Minimale Dämmstärken bei Luftkanälen, Rohren und Geräten von Lüftungs- und Klimaanlagen)

Kantonale Energieverordnung, kEnV Anhang 6 Stand: 1. Januar 2015 25 Minimale Dämmstärken bei Luftkanälen, Rohren und Geräten von Lüftungs- und Klimaanlagen Temperaturdifferenz in K im Au slegungsfall 5 10 15 oder mehr Dämmstärke in mm bei λ > 0.03 W/mK bis λ  0.05 W/mK 30 60 100
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht