Vollzugsverordnung über die Grundbuchgebühren (Anhang: Gebührentarif) (214.12_Anhang)
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Vollzugsverordnung über die Grundbuchgebühren (Anhang: Gebührentarif)

Anhang Stand: 15. April 2010 3 Gebührentarif Nr. Betrag in Fr. EINTRAGUNGEN I. Eigentum an Grundstücken 1 1 Handänderung sowie Ei ntragung oder Übertragung eines selb- ständigen und dau ernden Rechtes 1 ‰ der Vertragssumme bis Fr. 3‘000‘000.– im Minimum je Grundstück 200.– ½ ‰ vom Mehrbetrag übe r Fr. 3‘000‘000.– im Maximum je Grundstück 8'000.– Die Gebühr is t nach dem Wert der am tlichen Güterschatzung zu berechnen, wenn die Vertra gssumme niedriger oder nicht angegeben ist. Bei periodischen Leistungen wi rd die Gebühr von der Summe der Leistungen, höchstens jedo ch vom zwanzigfachen Betrag einer Jahresleistung berechnet. Bei Tauschgeschäften ist die Gebühr für jeden Tauschgegens- tand besonders zu berechnen. In den Fällen gemäss Art. 103 des Fusionsgesetzes 2 richtet sich die Gebühr nach dem Zeitaufwand. 2 Teilung (Parzellierung) oder Vereinigung von Grundstücken ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum je neues Grundstück 200.– im Maximum je neues Grundstück 8'000.– Ist die Teilung oder Vereinigung mit einer Handänderung ge- mäss Nr. 1 verbunden, ent fällt diese Gebühr. 3 Aufteilung eines Grundstückes in Stockwerkeigentum oder Miteigentum ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum 200.– im Maximum 8'000.– 4 Umwandlung von Gesa mteigentum in Mite igentum sowie Ände- rung der Quoten bei Miteigentum ½ ‰ der Güterschatzung im Minimum 200.– im Maximum 8'000.– 5 Berichtigung eines Grundbucheint rages wegen Ein- oder Austrit- tes von Mitgliedern einer Gesell schaft zur gesamten Hand oder wegen Änderung der Gesellschafts- bezi ehungsweise Gemein- schaftsform oder in anderen Fällen der Ge samtnachfolge 200.– 7 Namensänderung 30.–
Anhang 4 8 Jede Änderung oder Ergänzung der Beschreibung eines Grundstü- ckes (Flächenmass, Ortsbezeichnu ng, Kulturart, Gebäude usw.) 30.– II. Dienstbarkeite n und Grundlasten 9 Eintragung, Ergänzung oder Abänderung einer Pe Grunddienstbarkeit 50.– 10 Eintragung, Ergänzung od er Abänderung ei ner Grundlast 2 ‰ des Realwertes im Minimum 200.– III. Grundpfandrechte 11 Eintragung eines Grundpfandrechtes 2 ‰ der Pfandsumme bis Fr. 3‘000‘000.– im Minimum 100.– 1 ‰ vom Mehrbetrag über Fr. 3‘000‘000.– im Maximum 8'000.– 12 Änderung beziehungsweise Umwandlung der Pfandart 1 ‰ der Pfandsumme im Minimum 100.– ges über die Eintragung einer Grundpfandverschreibung, ein- schliesslich Formular 100.– 14 Zerlegung eines Pfandrechtes, Aufteilung auf mehrere Liegen- schaften, Pfandaustausch, je neu ausgefertigten Pfandtitel 100.– 15 Zusammenzug mehrer er Pfandtitel oder Grundpfandverschrei- bungen in ein Pfan drecht, je Titel 100.– 16 Pfandvermehrung oder Pfandentlassung, j e Pfandrecht 30.– im Maximum je Grundstück 300.– 17 Neuausfertigung eine s Titels anstelle eines kraftlos erklärten, beschädigten oder unübersichtlich gewo rdenen Pfandtitels 100.– 18 Einschreibung im Gläubigerregister, je Pfandrecht 30.– 19 Alle übrigen Eintragungen, wie Reduktion der Pfandsumme, Änderung der Bestimmungen über Verzinsung und Rückzah- lung, Änderung des Ranges u nd des Vorganges, Rangvorstel- lung von Dienstbarkeiten und Grundlasten, j e Pfandrecht 30.–
Anhang Stand: 15. April 2010 5 VORMERKUNGEN 20 Vormerkung eines Kaufs– oder Rückkaufsrechtes 200.– 21 Alle übrigen Vormerkungen 50.– im Maximum je Anmeldung 300.– ANMERKUNGEN 22 Anmerku ng von Zugehör 200.– 23 Alle übrigen Anmerkungen 30.– im Maximum je Anmeldung 300.– LÖSCHUNGEN 24 Löschung eines Grundbuchblattes 50.– 25 Löschung einer Dienstbarkeit, einer Grundlast oder eines Pfandrechtes 30.– im Maximum je Anmeldung 300.– 26 Alle übrigen Löschungen 30.– im Maximum je Anmeldung 300.– AUSZÜGE 27 Grundbuchauszüge und Abschriften 30.– ____________________ 1 Fassung gemäss Regierungsratsbeschluss vom 23. Februar 2010, A 2010, 343; in Kraft 2 SR 221.301
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