REGLEMENT über die Aufnahme in die Fachmittelschule
REGLEMENT über die Aufnahme in die Fachmittelschule (FMS-Aufnahmereglement) (vom 12. April 2006 1 ; Stand am 1. August 2006) Der Erziehungsrat, gestützt auf Artikel 64 Absatz 3 Buchstabe c des Schulgesetzes 2 , beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Dieses Reglement regelt die Zuständigkeiten, die Voraussetzungen und das Verfahren für die Aufnahme in die Fachmittelschule (FMS) an der Kanto - nalen Mittelschule Uri (Mittelschule).
Artikel 2 Grundsatz
1 Die FMS ist eine Vollzeitschule der Sekundarstufe II. Sie wird als Teil - schule der Mittelschule geführt.
2 Die FMS vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, fördert die Persönlich - keitsbildung durch Stärkung der Sozial- und Selbstkompetenz und bereitet auf nichtuniversitäre Studiengänge der Tertiärstufe vor.
2. Abschnitt: Organe
Artikel 3 Aufnahmekommission
1 Der Erziehungsrat wählt eine Aufnahmekommission aus fünf Mitgliedern. Sie setzt sich zusammen aus einer Vertretung des Mittelschulrates, der Schulleitung Mittelschule, zwei Vertretungen der Oberstufe und einer Vertre - tung der Berufs- und Studienberatung.
2 Die Vertretung des Mittelschulrats führt den Vorsitz.
1 AB vom 21. April 2006
2 RB 10.1111 1
3 Die Aufnahmekommission entscheidet, unter Vorbehalt der Übertritte nach
Artikel 12 und der Wiedereintritte nach Artikel 13, über die Aufnahme in die
FMS.
Artikel 4 Schulleitung
Die Schulleitung der Mittelschule ist zuständig für die Durchführung und Organisation des Aufnahmeverfahrens.
3. Abschnitt: Aufnahmeverfahren
Artikel 5 Aufnahmegesuch
1 Das Gesuch um Aufnahme in die FMS ist innerhalb der von der Schullei - tung der Mittelschule festgelegten Frist mit dem offiziellen Formular beim Rektoratssekretariat der Mittelschule einzureichen.
2 Beizulegen sind:
a) eine Kopie des letzten Zeugnisses der besuchten Oberstufe;
b) eine Beurteilung der abgebenden Klassenlehrperson.
Artikel 6 Voraussetzungen für die Aufnahme
1 Voraussetzungen für die Aufnahme sind:
a) bei einem Übertritt aus der Sekundarschule, der kooperativen oder inte - grierten Oberstufe mit Niveau A: die erfüllte Promotion am Ende der 3. Klasse, oder
b) bei einem Übertritt aus der 3. Klasse des Gymnasiums: die erfüllte Promotion am Ende der 3. Klasse unter Anwendung der Regeln für die Promotion in der Sekundarschule nach Artikel 17 ff. des Promotionsre - glements 3 , und
c) das erfolgreiche Bestehen des Aufnahmeverfahrens.
2 Wer in einem anderen Kanton die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt und das entsprechende Aufnahmeverfahren erfolgreich bestanden hat, wird in die FMS aufgenommen.
3 RB 10.1135
2
Artikel 7 Aufnahmeverfahren
a) Grundsatz Das Aufnahmeverfahren umfasst:
a) eine Aufnahmeprüfung;
b) eine Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson;
c) ein Aufnahmegespräch.
Artikel 8 b) Aufnahmeprüfung
1 Inhalt und Form der Aufnahmeprüfung richten sich sinngemäss nach der Aufnahmeprüfung für die Berufsmittelschule mit der Fachrichtung kaufmän - nische Berufsmaturität und die Aufnahmeprüfung in die FMS in der übrigen Zentralschweiz.
2 Die Aufnahmeprüfung beinhaltet folgende Fächer:
a) Deutsch 1 Note
b) Fremdsprachen (Französisch/Englisch) 1 Note
c) Mathematik 1 Note
3 Die Summe der erreichten Noten wird in Punkte umgerechnet. Die Aufnahmeprüfung gilt als bestanden, wenn in den drei Prüfungsfächern mindestens 12 Punkte erreicht werden.
4 Die Aufnahmekommission kann Bewerberinnen und Bewerber, welche die Aufnahmeprüfung knapp nicht bestanden haben, dennoch aufnehmen, wenn das Aufnahmegespräch und die Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson den Schluss zulassen, dass die Bewerberin oder der Bewerber den Anforderungen der FMS gewachsen erscheint.
Artikel 9 c) Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson
Die Schulleitung der Mittelschule legt fest, wie die Beurteilung durch die abgebende Klassenlehrperson zu erfolgen hat.
Artikel 10 d) Aufnahmegespräch
Im Aufnahmegespräch wird geklärt, ob die Bewerberin oder der Bewerber sich aktiv mit der Berufswahl auseinandergesetzt hat, den Anforderungen der FMS gewachsen erscheint und die Lernbereitschaft sowie den Lern - willen für den Besuch der FMS mitbringt. 3
Artikel 11 Aufnahmeentscheid
1 Die Aufnahmekommission entscheidet gestützt auf das Aufnahmever - fahren über die Aufnahme in die FMS.
2 Der positive Aufnahmeentscheid berechtigt zum Eintritt in die 1. Klasse der FMS.
Artikel 12 Übertritt
1 Bewerberinnen und Bewerber aus einer anderen FMS treten im Promoti - onsstand der abgebenden Schule in die FMS ein.
2 Bewerberinnen und Bewerbern aus anderen Schulen oder Ausbildungen der Sekundarstufe II können in die FMS übertreten. Die Schulleitung der Mittelschule bestimmt im Einzelfall die Bedingungen und Auflagen für den Übertritt.
3 Der Übertritt erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn.
Artikel 13 Wiedereintritt
1 Bewerberinnen und Bewerber, die den Ausbildungsgang an der FMS unterbrochen haben, können wieder in die FMS eintreten. Der Wiedereintritt erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn.
2 Dauerte der Unterbruch mehr als ein Jahr, legt die Schulleitung der Mittel - schule die Bedingungen und Auflagen für den Wiedereintritt fest.
Artikel 14 Berichterstattung
Die Aufnahmekommission erstattet dem Erziehungsrat und dem Mittel - schulrat jährlich Bericht über den Ablauf und die Ergebnisse des Aufnahme - verfahrens.
4. Abschnitt: Rechtsmittel
Artikel 15
1 Verfügungen und Entscheide der Aufnahmekommission können innert 20 Tagen seit der Eröffnung mit Verwaltungsbeschwerde beim Erziehungsrat angefochten werden.
2 Das Verfahren richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungs - rechtspflege 4 .
4 RB 2.2345
4
5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Artikel 16 Das Reglement vom 14. Januar
2004 über die Aufnahme in die Fachmittel - schule 5 wird aufgehoben.
Artikel 17 Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am 1. August 2006 in Kraft. Im Namen des Erziehungsrats Der Präsident: Josef Arnold Der Sekretär: Dr. Peter Horat
5 RB 10.2425 5
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