Reglement über die Verwaltung des kantonalen Fonds für Ersatzvornahmen im Umweltschu... (814.107)
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Reglement über die Verwaltung des kantonalen Fonds für Ersatzvornahmen im Umweltschutzbereich

Reglement über die Verwaltung des kantonalen Fonds für Ersatzvornahmen im Umweltschutzbereich vom 30.05.2012 (Stand 15.06.2012) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel 12 des kantonalen Umweltschutzgesetzes vom 18. November 2010 (kUSG); auf Antrag des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt, beschliesst:

Art. 1 Gegenstand und Zweck

1 Dieses Reglement legt die Verwaltungsmodalitäten des kantonalen Fonds fest, welcher der Finanzierung von Massnahmen zum Schutze der Umwelt dient, die der Kanton als Ersatzvornahme trifft.

Art. 2 Speisung des Fonds

1 In diesen Fonds fliessen die verlangten Sicherheiten sowie Bussgelder und Gebühren, die im Rahmen des Vollzugs von Bundes- und Kantons - recht im Umweltschutzbereich eingenommen werden.
2 Die hinterlegten Sicherheiten werden nur für die Ausführung der entspre - chenden, von der Behörde verlangten Verpflichtungen verwendet.
3 Wird eine vom Kanton im Voraus finanzierte Ersatzvornahme vom Pflichti - gen zurückbezahlt, so wird der entsprechende Betrag dem Fonds gutge - schrieben.

Art. 3 Verwaltungs- und Ausgabenkompetenz

1 Die Fondsverwaltung liegt in der Kompetenz der für Umweltschutz beauf - tragten Dienststelle.
2 Die Einlagen und Entnahmen des Fonds müssen in das jährliche Budget der Dienststelle eingetragen werden. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
3 Vorbehalten bleiben die ordentlichen Kompetenzen im Bereich finanzieller Verpflichtungen.

Art. 4 Verwaltungsgrundsätze

1 Sofern die als Sicherheiten hinterlegten Beträge nicht umgehend an ihre Begünstigten zurückbezahlt werden können, sind sie so zu verwalten, dass sie den bestmöglichen Ertrag abwerfen.

Art. 5 Schlussbestimmungen

1 Das vorliegende Reglement tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
30.05.2012 15.06.2012 Erlass Erstfassung BO/Abl. 24/2012
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 30.05.2012 15.06.2012 Erstfassung BO/Abl. 24/2012
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