Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung betreffend eine Befreiung von der Kurtaxe (935.101)

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Verordnung betreffend eine Befreiung von der Kurtaxe (935.101)

Verordnung betreffend eine Befreiung von der Kurtaxe

Verordnung betreffend eine Befreiung von der Kurtaxe vom 06.11.1996 (Stand 01.11.1996) Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel 57 Absatz 2 der Kantonsverfassung; eingesehen den Artikel 18 Absatz 2 des Gesetzes über den Tourismus vom
9. Februar 1996; auf Antrag des Volkswirtschaftsdepartementes, verordnet:
Art. 1
1 Alle Personen, die eine vom Kanton Wallis anerkannte und subventionier - te Tätigkeit im Rahmen der Bewegung Jugend und Sport ausüben, sind von der Bezahlung der Kurtaxe befreit.
Art. 2
1 Diese Verordnung wird im Amtsblatt publiziert und tritt gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
06.11.1996 01.11.1996 Erlass Erstfassung RO/AGS 1996 f 253,
506 | d 259, 514
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 06.11.1996 01.11.1996 Erstfassung RO/AGS 1996 f 253,
506 | d 259, 514
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