Gesetz betreffend die Organisation und die Befugnisse der Bezirksräte (172.15)
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Gesetz betreffend die Organisation und die Befugnisse der Bezirksräte

Gesetz betreffend die Organisation und die Befugnisse der Bezirksräte vom 20.11.1855 (Stand 23.12.1855) Der Grosse Rat des Kantons Wallis in Anbetracht des Kapitels 5.1 der Verfassung; auf Vorantrag des Staatsrates, verordnet:
Art. 1
1 Es besteht in jedem Bezirk ein Bezirksrat.
2 Der Gemeinderat wählt, aus seiner Mitte oder ausser derselben, die Ab - geordneten in den Bezirksrat, im Verhältnisse von einem auf dreihundert Seelen Bevölkerung.
3 Die Bruchzahl hunderteinundfünfzig wird für dreihundert gerechnet.
4 Jede Gemeinde, welche immer ihre Bevölkerung sein mag, erwählt we - nigstens einen Abgeordneten.
Art. 2
1 Der Regierungsstatthalter, oder dessen Substitut, führt beim Bezirksrate den Vorsitz mit beratender Stimme.
2 Der Rat wählt seinen Sekretär aus seiner Mitte.
Art. 3
1 Der Bezirksrat wird in den 14 auf den Amtsantritt der Gemeinderäte fol - genden Tagen, auf zwei Jahre gewählt. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
Art. 4
1 Der Bezirksrat überwacht die Interessen des Bezirkes. Er schliesst die Rechnungen des Bezirkes ab und verteilt die diesem zufallenden Lasten unter die Gemeinden.
2 Zu diesem Behufe und um von dem Berichte über die Finanzverwaltung des Staates Kenntnis zu nehmen, wird er alljährlich von dem Regierungs - statthalter im Verlaufe des Monats September einberufen.
Art. 5
1 Der Regierungsstatthalter einberuft den Rat auf Befehl des Staatsrates, auf Begehren einer Gemeinde des Bezirkes, und überhaupt, wenn die In - teressen des Bezirkes es erheischen.
Art. 6
1 Es wird über die Verhandlungen des Bezirksrates ein Protokoll geführt; der Verbal-Prozess wird am Schluss jeder Sitzung verlesen, vom Präsiden - ten und Sekretär unterschrieben und beim Regierungsstatthalter hinterlegt.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
20.11.1855 23.12.1855 Erlass Erstfassung RO/AGS 1852-1857 f
244 | d 259
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 20.11.1855 23.12.1855 Erstfassung RO/AGS 1852-1857 f
244 | d 259
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