Monitoring Gesetzessammlung

Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz üb... (571.31)

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Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz üb... (571.31)

Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie

Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 16. Februar 2021 (Stand 18. Februar 2021) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 7 des Gesetzes über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 17. Februar
2021 1 als Beschluss: 2 Ziff. 1
1 Der Zinssatz für Kredite, die durch Solidarbürgschaften nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 17. Februar 2021 3 besichert sind, beträgt 0 Prozent.
1 sGS 571.3 .
2 In Vollzug ab 18. Februar 2021.
3 sGS 571.3 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2021-013 16.02.2021 18.02.2021 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
16.02.2021 18.02.2021 Erlass Grunderlass 2021-013
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